Änderung der steuerlichen Bewertung von Dienstwohnungen ab 2009
Stellt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Wohnraum kostenlos oder verbilligt zur Verfügung, liegen steuerpflichtige Einnahmen des Arbeitnehmers vor. Ein solcher Sachbezug ist grundsätzlich mit dem üblichen Mittelpreis des Verbrauchsortes anzusetzen. Regelung bis 2008: § 2 der Sachbezugsverordnung sah für die Bewertung von Dienstwohnungen bislang konkrete Quadratmeterpreise vor, die auch die üblichen