Änderungen bei Zollfreigrenzen seit 1.12.2008
Mit dem 2. Abgabenänderungsgesetz 2008 wurden die Zollbefreiungen mit Wirkung 1.12.2008 bei der Einfuhr von Waren im persönlichen Gepäck sowie bei Sendungen mit geringem Wert (teilweise) modifiziert. Die allgemeine Grenze für Waren, die zollfrei aus dem Drittland eingeführt werden können und ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind, wurde von