Bedarfsprüfung für private Ambulatorien gemeinschaftsrechtswidrig!
Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 10.3.2009, Rs C-169/07 „Hartlauer“) ist die Versagung einer Bewilligung für die Errichtung eines privaten Ambulatoriums für Zahnheilkunde mit der Begründung, dass angesichts des bestehenden Versorgungsangebots durch Kassenvertragsärzte kein Bedarf besteht, gemeinschaftsrechtswidrig. Nach Auffassung des EuGH besteht nämlich zwischen Ambulatorien und Gruppenpraxen, für die