Kurz-Info: Dienstzettel für freie Dienstverhältnisse

Seit 1. August 2004 besteht die Verpflichtung zur Ausstellung eines Dienstzettels, der mindestens die persönlichen Daten, den Beginn und das Ende des freien Dienstverhältnisses, die vereinbarte Dienstleistung und das Entgelt zu enthalten hat. Für Vertragsverhältnisse, die vor dem 1. August 2004 abgeschlossen worden sind, ist ein Dienstzettel nur auf Verlangen

2004-11-01T01:00:00+01:00November 2004|

Verschärfung der Spekulationsbesteuerung von Fremdwährungsdarlehen

Fremdwährungskredite locken mit geringen Zinsen und der Möglichkeit, im Falle einer günstigen Wechselkursentwicklung Währungsgewinne zu erzielen. Aus diesem Grund nehmen auch immer mehr Privatpersonen Fremdwährungskredite in Anspruch. Sofern Wechselkursgewinne binnen eines Jahres (Spekulationsfrist) - z.B. durch Konvertierung in eine andere Währung - realisiert werden, stellt sich die Frage nach der

2004-11-01T01:00:00+01:00November 2004|

Steuer- und beitragsfreie Mahlzeiten für Dienstnehmer

Nahezu wortgleich regeln § 3 Abs. 1 Z 17 EStG und § 49 Abs. 3 Z 12 ASVG die steuer- bzw. beitragsfreien Mahlzeiten, die der Dienstgeber/Arbeitgeber an nicht in seinen Haushalt aufgenommenen Dienstnehmer/Arbeitnehmer zur Verköstigung am Arbeitsplatz freiwillig gewährt. Benachteiligt sind jene Personen, welche auf die Verpflegung einen Rechtsanspruch haben

2004-11-01T01:00:00+01:00November 2004|

Inländische Besteuerung ausländischer Einkünfte/Verlustverwertung

Das Steuerreformgesetz 2005 regelt in § 2 Abs. 6 EStG die Besteuerung ausländischer Einkünfte in Österreich wie folgt: Die Ermittlung der Einkünfte hat nach dem österreichischen Einkommensteuergesetz zu erfolgen. Die Gewinnermittlungsart orientiert sich nach den Grundsätzen, die anzuwenden wären, wenn der Betrieb sich im Inland befände. Ermittelt der ausländische Betrieb

2004-11-01T01:00:00+01:00November 2004|

Nutzungsüberlassung von Privatstiftungen

Der Zeitpunkt des Zuflusses und die Bewertung von Überlassungen durch Privatstiftungen sind in § 15 Abs 3 Z 2 EStG geregelt. Dabei ist nicht nur die Zuwendung von Geld, sondern auch die Überlassung anderer geldwerter Vorteile (kapitalertrags-)steuerpflichtig. Zu den geldwerten Vorteilen zählen insbesondere: Einräumung unverzinslicher Darlehen unentgeltliche Nutzungsmöglichkeit von Liegenschaften

2004-11-01T01:00:00+01:00November 2004|

Kurz-Info: Computer als Arbeitsmittel – Privatanteil

Die Kosten eines gemischt genutzten PC sind grundsätzlich aufzuteilen. Als Privatanteil werden in der Regel 20 % angesetzt, wenn eine exakte Abgrenzung nicht möglich und die Privatnutzung nachweislich nicht höher ist. Eine private Mitbenutzung, die 10 % nicht übersteigt, ist steuerlich unschädlich. (BFH 19.02.2004) Die Normalabschreibung erfolgt üblicherweise für 3

2004-10-01T01:00:00+02:00Oktober 2004|

Kurz-Info: Privatzimmervermietung durch pauschalierten Landwirt

In der Juni-Klienten-Info wurde ein VwGH-Erkenntnis zitiert, in dem ein pauschalierter Landwirt mit dem Finanzstrafrecht in Konflikt geraten ist, weil er seine Einkünfte aus der Privatzimmervermietung nicht deklariert hatte. Ergänzend hiezu sei auf Tz 4193 EStR verwiesen, wonach die Mieteinnahmen im Rahmen der saisonalbedingten Zimmervermietung bis zu 5 Betten mit

2004-10-01T01:00:00+02:00Oktober 2004|

Kurz-Info: Die allgemeine Unfallversicherungsanstalt unterstützt Kleinbetriebe bei Entgeltfortzahlung in Folge Unfall eines Dienstnehmers

Zur Erinnerung: Seit 1. Oktober 2002 übernimmt die AUVA ab dem vierten Krankenstandstag in Folge eines Arbeits- oder Freizeitunfalls eines Dienstnehmers in Betrieben bis zu 50 Mitabeitern die Hälfte der Entgeltfortzahlung. Angemerkt sei, dass die Arbeitsunfälle nur 20 %, die der Freizeitunfälle dagegen 80 % der Krankenstände ausmachen!

2004-10-01T01:00:00+02:00Oktober 2004|
Nach oben