Aktivierungspflichtige Anschaffungskosten oder Erhaltungsaufwand bei Softwareupdates
Die Differenzierung zwischen dem Erhaltungsaufwand (Instandhaltungsaufwand) und der Aktivierungspflicht von Aufwendungen ist steuerlich von großer Bedeutung, da es bei Einordnung als Erhaltungsaufwand sofort zur Betriebsausgabe kommt. Hingegen ist bei Aktivierung und nachfolgender Abschreibung die Steuerwirkung auf einen größeren Zeitraum verteilt. Der UFS hatte sich mit dieser Frage im Zusammenhang mit