Zeitanteilige Gewinnrealisation aus privaten Investitionszuschüssen nur bei Dauerschuldverhältnissen
Werden Investitionsvorhaben wie etwa die Errichtung eines Gebäudes durch einen öffentlichen Zuschuss subventioniert, so führt dies im Allgemeinen zu einer Kürzung der steuerlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und in Folge zu niedrigeren jährlichen Abschreibungen. Hingegen sind private Investitionszuschüsse (d.h. von Dritten geleistete) im Einkommensteuerrecht nicht explizit geregelt und stellen zwingend (Betriebs)Einnahmen