Vorsteuervergütung für Drittlandsunternehmer
Am 30.6.2013 endet die Frist für die Rückvergütung von in Drittländern (z.B. Schweiz) entrichteten Vorsteuerbeträgen. Österreichische Unternehmen, die davon betroffen sind, sollten daher rechtzeitig einen entsprechenden Antrag stellen. Die Frist gilt aber auch für ausländische Unternehmer mit Sitz außerhalb der EU. Diese können bis zum 30.6.2013 einen Antrag auf Rückerstattung