Einkünfte aus Vereinen in steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Sicht
Die neuen Vereinsrichtlinien 2001 ordnen die Einkünfte der gewählten Funktionäre nunmehr den Einkünften aus sonstiger selbständiger Arbeit gem. § 22 Z. 2 EStG zu. Bisher galten sie als „sonstige Einkünfte“ gem. § 29 EStG.Grundzüge der Qualifikation der Einkünfte aus VereinstätigkeitDie rechtliche Qualifikation ist abhängig von der Art der ausgeübten Tätigkeit