Kurz-Info: Anspruchsverzinsung für Steuerrückstände 2003
Es sei daran erinnert, dass ab 1. Oktober 2004 wieder Anspruchszinsen für Steuerrückstände (ESt und KöSt) aus der Veranlagung 2003 zu laufen beginnen. Die Zinsen in der Höhe von 3,47% werden aber erst dann belastet, wenn sie EUR 50,- übersteigen. Daraus errechnet sich ein zinsenfreier Zeitraum nach der Formel (49,99