Es sei daran erinnert, dass ab 1. Oktober 2004 wieder Anspruchszinsen für Steuerrückstände (ESt und KöSt) aus der Veranlagung 2003 zu laufen beginnen. Die Zinsen in der Höhe von 3,47% werden aber erst dann belastet, wenn sie EUR 50,- übersteigen. Daraus errechnet sich ein zinsenfreier Zeitraum nach der Formel (49,99 x 365) / (0,0347 x erwartete Nachzahlung). Die Anzahlung ist unter der Bezeichnung „E 1-12/2003“ bzw. „K 1-12/2003“ zu entrichten, wenn die Anspruchszinsen vermieden werden sollen. Durch rechtzeitige Abgabe der Steuererklärung ist die Vermeidung der Zinsen nicht gewährleistet, weil die Verzögerung des Steuerbescheides zulasten des Steuerpflichtigen geht.

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