Tagesgeld bei Berufs- und Geschäftsreisen

In der Klienten-Info 9/2005 wurde ausgeführt, dass dieses nur bei Übernachtung (so lt. UFS und VwGH) möglich ist. Die EStR Rz.1378 i.V.m. LStR Rz. 311 sehen diese Restriktion (noch) nicht vor. Es ist zu erwarten, dass bei einer Betriebsprüfung diese Rechtsauslegung daher nicht zur Anwendung gelangt. In einem Berufungsverfahren ist

2005-10-01T01:00:00+02:00Oktober 2005|

Aktuelle Lehrlingsförderung

Mit 1. September 2005 hat die Förderung zusätzlicher Lehrstellen durch das AMS begonnen. Um in den Genuss der Lehrlingsprämie idHv. EUR 400,- monatlich im ersten, EUR 200,- im zweiten und EUR 100,- im dritten Lehrjahrzu kommen, ist folgendes zu beachten: Rechtzeitige Kontaktaufnahme des Jugendlichen und des Betriebes mit dem AMS

2005-10-01T01:00:00+02:00Oktober 2005|

Ab 1. Oktober 2005: Ausweitung der Umsatzsteuerpflicht für ärztliche Gutachten

Grundsätzlich gehören die Ausstellung von ärztlichen Zeugnissen und die Erstattung von ärztlichen Gutachten zur Berufstätigkeit eines Arztes und fällt somit unter die unechte Umsatzsteuerbefreiung. Mit Wirkung vom 1. Oktober 2005 hat das BMF als Reaktion auf die jüngste Rechtsprechung des EuGH allerdings eine Ausweitung der Steuerpflicht für ärztlicheGutachten vorgenommen (Rz

2005-10-01T01:00:00+02:00Oktober 2005|

Zurückbehaltung von Gebäuden bei Betriebsaufgabe – schädliche Einkünfte

Schon bisher bestand unter relativ restriktiven Bedingungen anlässlich der Betriebsaufgabe die Möglichkeit, auf Antrag eine Besteuerung der stillen Reserven im entnommenen Gebäude zu vermeiden, sofern das Gebäude bisher der Hauptwohnsitz des Steuerpflichtigen war und er gestorben ist, berufsunfähig wurde oder das 60. Lebensjahr vollendet und seine Erwerbstätigkeit eingestellt hat. Weiters

2005-10-01T01:00:00+02:00Oktober 2005|

Steuerklausel als rückwirkende Gestaltungsmöglichkeit zur Steuervermeidung

Die zunehmende Komplexität des Steuerrechtes führt dazu, dass bei einer Vertragsgestaltung die steuerlichen Folgen oft nicht mit Sicherheit feststellbar sind, zumal die Finanzbehörde i.d.R. nicht bereit ist, sich diesbezüglich festzulegen. Steuerklauseln können dieser Rechtsunsicherheit vorbeugenund vor nicht gewollten Steuerfolgen schützen.:: RechtsgrundlagenGem. § 295a BAO kann ein Bescheid auf Antrag der

2005-10-01T01:00:00+02:00Oktober 2005|

Unterschiedliche Besteuerung von Pensionsbezügen – Steuerfreiheit bis zur Höherbelastung

EinkunftsartenGrundsätzlich liegen Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit gem. § 25 EStG vor, gleichgültig aus welcher aktiven Tätigkeit die Pension stammt. Dazu zählen z.B. Bezüge aus in- und ausländischen Pensionskassen, Arbeitnehmerstiftungen, Unterstützungs- und Mitarbeitervorsorgekassen, gesetzlichen Pensionen, sowie Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen, wenn diese den Pensionen aus der

2005-09-01T01:00:00+02:00September 2005|

Pauschale Reisevergütungen an freie Dienstnehmer

Derartige Vergütungen (Km-Gelder, Tages- / Nächtigungsgelder) unterliegen bei freien Dienstnehmern lt. VwGH 15.3.2005, 2001/08/0176 der Sozialversicherungspflicht, weil lt. ASVG nur Ersätze von tatsächlichen - durch Belege nachgewiesene - Auslagen beitragsfrei sind. Diese Rechtsauslegung gilt grundsätzlich für die Vergangenheit. Um Aufrollungen zu vermeiden, konzediert die Sozialversicherung deren Anwendung erst ab Veröffentlichung

2005-09-01T01:00:00+02:00September 2005|

Unterschiedliche Höhe bei den steuerfreien Reisekostenersätzen und der Geltendmachung von Reisekosten

Dass alle Steuerpflichtigen gleich sind, manche aber gleicher, erhellt wieder einmal mehr aus der unterschiedlichen Höhe der Reisekostenersätze bzw. der Absetzbarkeit je nachdem, ob es sich um Einkünfte aus selbständiger oder nicht selbständiger Tätigkeit handelt und welche Tätigkeitausgeübt wird. :: Dienstreise § 26 Z 4 EStG, Rz 699 ff LStREine

2005-09-01T01:00:00+02:00September 2005|

Änderung des BMVG ab 1. Juli 2005

Wie schon in der Klienten-Info April 2005 angekündigt, wurde mit dem BGBl I 2005/36 die Zwangszuweisung zu einer Mitarbeitervorsorgekasse eingeführt und dem Arbeitgeber die Wahlmöglichkeit eröffnet die MVK-Beiträge bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen monatlich odereinmal jährlich zu entrichten.ZwangszuweisungHat der Arbeitgeber nicht innerhalb von 6 Monaten ab Beginn des Arbeitsverhältnisses des ersten Arbeitnehmers,

2005-09-01T01:00:00+02:00September 2005|
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