Unentgeltliche Mahlzeiten für Dienstnehmer im Steuerrecht
Wie die unentgeltliche Mittagsverpflegung von Dienstnehmern, ob als Leistungsaustausch oder Eigenverbrauch umsatzsteuerlich zu behandeln ist, ist laut BMF vom 10. August 2006 wie folgt zu qualifizieren: Nicht umsatzsteuerbar In Gastronomiebetrieben ist die unentgeltliche Beherbergung und Verköstigung von Dienstnehmern lt. Rz. 71 UStR kein Eigenverbrauch und daher nicht steuerbar. Bei anderen