Mietvertrag und Kaution
Die Hinterlegung einer Kaution durch den Mieter ist in der Regel ein Wesensbestandteil des Mietvertrages. Sie dient zur Schadloshaltung für den Vermieter, für Schäden am Mietobjekt, die durch den Mieter verursacht worden sind und für eventuell noch ausstehende Monatsmieten bei Beendigung des Vertrages. :: Höhe der Kaution Üblicherweise beträgt sie