Gutscheine im Steuerrecht – steuerlich optimierte Mitarbeitermotivation und richtige steuerliche Behandlung von Verkaufsförderungsmaßnahmen

Mitarbeiter steueroptimal beschenken Das Einkommensteuergesetz sieht in § 3 Z 14 eine Steuerbefreiung für geldwerte Vorteile aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen sowie für dabei empfangene Sachzuwendungen vor. Die Sachzuwendungen sind jährlich bis maximal 186 EUR pro Mitarbeiter steuerfrei und umfassen z.B. Gutscheine, die nicht in Bargeld abgelöst werden können. Geldzuwendungen

2008-08-01T01:00:00+02:00August 2008|

Die steuerliche Behandlung des (gemeinnützigen) Vereins

Vereine erfahren eine begünstigte steuerliche Behandlung, sofern sie aus einem gemeinnützigen Vereinszweck gegründet werden und die Vereinsmitglieder diesen Zweck tatsächlich leben. Grundsätzlich kann der Verein als juristische Person der KöSt, USt sowie Gebühren unterliegen. Voraussetzung für steuerliche Begünstigungen ist u.a. das Verfolgen gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke – begünstigte Förderziele

2008-08-01T01:00:00+02:00August 2008|

Meldevorschriften im Zusammenhang mit Schenkungen ab dem 1.8.2008

Im Zusammenhang mit dem Wegfall der Schenkungssteuer ergeben sich ab dem 1.8.2008 zahlreiche Meldepflichten. Meldepflichtig sind dabei Schenkungen und Zweckzuwendungen unter Lebenden (d.h. keine Anzeigepflicht für Erbschaften). Befreit von der Anzeigepflicht sind Erwerbe zwischen nahen Angehörigen bis zu einem gemeinen Wert von 50.000 EUR, wobei Erwerbe vom selben Angehörigen innerhalb

2008-08-01T01:00:00+02:00August 2008|

Der Innovationsscheck

ist ein Förderprogramm für Klein- und Mittelunternehmen (bis zu 250 Mitarbeiter) in Österreich mit dem Ziel, ihnen den Einstieg in eine kontinuierliche Forschungs- und Innovationstätigkeit zu ermöglichen. Mit dem Innovationsscheck können sich die Unternehmen an Forschungseinrichtungen (Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Fachhochschulen und Universitäten) wenden und je nach Bedarf deren Leistungen bis zu

2008-07-01T01:00:00+02:00Juli 2008|

Berechnung von Wertsicherungen

Der Wertsicherungsrechner der Statistik Austria ermöglicht die Berechnung von Wertsicherungsbestimmungen nach dem Verbraucherpreisindex, dem Baukosten- und dem Baupreisindex. Der Indexrechner ist im Internet unter http://www.statistik.at/Indexrechner verfügbar.

2008-07-01T01:00:00+02:00Juli 2008|

Jugendbeschäftigungspaket – Änderungen bei neu begonnenen Lehrverhältnissen

Das am 5.6.2008 im Nationalrat beschlossene Jugendbeschäftigungspaket bringt einige Neuigkeiten für Lehrverhältnisse, die ab dem 28.6.2008 beginnen: Flexible Auflösung von Lehrlingsverträgen: Waren Lehrverhältnis bisher de facto unkündbar, so besteht künftig für Lehrling und Arbeitgeber zum Ende des ersten bzw. zweiten Lehrjahres die Möglichkeit, das Lehrverhältnis außerordentlich aufzulösen. Zuvor muss allerdings

2008-07-01T01:00:00+02:00Juli 2008|

Übertragung vermieteter Gebäude bis 31.7.2008 möglicherweise vorteilhaft

Abschaffung der Aufwertungsmöglichkeit bei unentgeltlich erworbenen Liegenschaften Im Fall eines Erwerbs eines vermieteten Gebäudes ab 1.8.2008 durch Schenkung oder Erbschaft muss der Rechtsnachfolger die Gebäudeabschreibung auf Basis der historischen Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers ermitteln. Eine Aufwertungsmöglichkeit ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr vorgesehen. Erfolgt der unentgeltliche Erwerb jedoch noch bis 31.7.2008,

2008-07-01T01:00:00+02:00Juli 2008|

Was bei Ferialjobs zu beachten ist

Welcher Schüler oder Student nützt die Chance nicht, zumindest einmal im Sommer Berufserfahrung mit einer Zuverdienstmöglichkeit zu kombinieren? Damit sich hieraus keine finanziell nachteiligen Überraschungen ergeben, ist es wichtig über die Behandlung eines Ferialjobs in Bezug auf Familienbeihilfe, Sozialversicherung und Steuerrecht Bescheid zu wissen. Familienbeihilfe Kinder unter 18 Jahren können

2008-07-01T01:00:00+02:00Juli 2008|

Erhöhung Pendlerpauschale und Kilometergeld ab 1.7.2008

Als Reaktion auf die gestiegenen Treibstoffpreise werden das Pendlerpauschale sowie das amtliche Kilometergeld ab 1. Juli 2008 (bis 31.12.2009) erhöht: Kleines Pendlerpauschale -(öffentliches Verkehrsmittel zumutbar) - Erhöhung um ca. 15% Entfernung pro Monat (bis 30.6.2008) pro Monat (ab 1.7.2008) ab 20 km EUR 45,50 EUR 52,50 ab 40 km EUR 90,00 EUR 103,50 ab

2008-07-01T01:00:00+02:00Juli 2008|

Schenkungsmeldegesetz 2008 (SchenkMG 2008) – Änderung der Stiftungsbesteuerung sowie der Meldepflicht von Schenkungen

Änderungen bei der Stiftungsbesteuerung Am 6.6.2008 wurde das SchenkMG 2008 vom Nationalrat beschlossen. Erbschafts- und Schenkungssteuer werden daher ab 1.8.2008 nicht mehr erhoben. Zuwendungen von und an Stiftungen bleiben jedoch grunds ätzlich weiterhin besteuert. Halbierung der Stiftungseingangsbesteuerung Der Eingangssteuersatz für Privatstiftungen wird laut SchenkMG ab 1.8.2008 von 5% auf 2,5%

2008-07-01T01:00:00+02:00Juli 2008|
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