Sozialversicherungswerte 2009

Die Sozialversicherungswerte für 2009 betragen:   2008 2009 Geringfügigkeitsgrenze täglich 26,80 27,47 Geringfügigkeitsgrenze monatlich 349,01 357,74 Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe 523,52 536,61 Höchstbeitragsgrundlage täglich 131,00 134,00 Höchstbeitragsgrundlage monatlich (laufender Bezug) 3.930,00 4.020,00 Höchstbeitragsgrundlage (jährlich) für Sonderzahlungen 7.860,00 8.040,00 Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer (ohne SZ) 4.585,00 4.690,00

2009-01-01T01:00:00+01:00Januar 2009|

Änderungen bei Zollfreigrenzen seit 1.12.2008

Mit dem 2. Abgabenänderungsgesetz 2008 wurden die Zollbefreiungen mit Wirkung 1.12.2008 bei der Einfuhr von Waren im persönlichen Gepäck sowie bei Sendungen mit geringem Wert (teilweise) modifiziert. Die allgemeine Grenze für Waren, die zollfrei aus dem Drittland eingeführt werden können und ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind, wurde von

2009-01-01T01:00:00+01:00Januar 2009|

VwGH bestätigt die Zumutbarkeit der Benützung von Park und Ride

Neben dem Verkehrsabsetzbetrag sieht der Gesetzgeber für Arbeitnehmer hinsichtlich der Kosten für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte das kleine bzw. das große Pendlerpauschale vor. Voraussetzung für das kleine Pendlerpauschale, welches nach der Wegstrecke gestaffelt ist (vgl. für die neuen Werte Klienten-Info Juli 08), ist bei Zumutbarkeit der Benutzung eines

2009-01-01T01:00:00+01:00Januar 2009|

Highlights aus dem Umsatzsteuerwartungserlass und dem USt-Protokoll

Im Zuge der Überarbeitung der USt-Richtlinien hat die Finanzverwaltung einige Klarstellungen und Interpretationen vorgenommen. Unter anderem werden folgende Aspekte behandelt: Werden von einem Unternehmer Sachprämien oder Warengutscheine an Altkunden für die Vermittlung von Neukunden gegeben, so stellt dies einen tauschähnlichen Umsatz dar. Der Altkunde erhält eine Prämie für seine Vermittlungsleistung.

2009-01-01T01:00:00+01:00Januar 2009|

Die Weichen für die (erweiterte) steuerliche Absetzbarkeit von Spenden sind gestellt

Rückwirkend ab 1. Jänner 2009 sollen Spenden für mildtätige (karitative) Zwecke und für Entwicklungsarbeit – nicht aber z.B. für Tierschutz- und Umweltorganisationen – steuerlich absetzbar gemacht werden. Private können demnach maximal Spenden in Höhe von 10% des Einkommens geltend machen, bei Firmen, Institutionen und Stiftungen liegt die Grenze bei höchstens

2009-01-01T01:00:00+01:00Januar 2009|

Steuerreform 2009 wird Steuersenkung bringen!

In der Regierung bereits paktiert ist die Einführung einer Steuerreform rückwirkend zum 1.1.2009. Diese soll insbesondere eine Senkung des Lohn- und Einkommensteuertarifs sowie zusätzliche Entlastungen für Familien mit Kindern bringen. Darüber hinaus sind auch Maßnahmen in der Unternehmensbesteuerung geplant. Folgende wesentliche Entlastungen sind dabei vorgesehen: Steuerfreistellung von Einkommen bis 11.000

2009-01-01T01:00:00+01:00Januar 2009|

Wichtige Termine 2009 im Überblick

Ab 1. Jänner Steuerreform 2009 – Senkung des Lohn- und Einkommensteuertarifs sowie Entlastungen für Familien mit Kindern (KI 01/09) Absetzbarkeit von Spenden für mildtätige Zwecke und Entwicklungsarbeit in Höhe von max. 10% des Einkommens (KI 01/09) Die Zuschläge für die ersten 10 Überstunden im Monat werden steuerfrei gestellt (maximal jedoch

2009-01-01T01:00:00+01:00Januar 2009|

(Spekulations-) Gewinne und -verluste bei sukzessiv angeschafften Aktien im Privatvermögen

Zum Jahresende stellt sich die Frage, ob durch die Realisation von Spekulationsverlusten Spekulationsgewinne ausgeglichen werden sollen und damit eine Besteuerung zum Grenzsteuersatz (max. 50%) verhindert werden kann. Dies kann auch bei Optionsscheinen sinnvoll sein. Spekulationsgewinne stellen, sofern sie die Freigrenze von 440 EUR überschreiten, sonstige Einkünfte dar. Außerhalb der Verrechnung

2008-12-01T01:00:00+01:00Dezember 2008|

Steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel – Für alle Steuerpflichtigen

Sonderausgaben – Topfsonderausgaben Durch Vorziehen von Sonderausgaben lässt sich das steuerpflichtige Einkommen vermindern. Zu beachten ist, dass die Absetzbarkeit mit einem Höchstbetrag von 2.920 EUR zuzüglich weiterer 2.920 EUR für Alleinverdiener sowie insgesamt weiterer 1.460 EUR ab drei Kindern beschränkt ist. Ein Alleinverdiener mit drei Kindern kann daher max. 7.300

2008-12-01T01:00:00+01:00Dezember 2008|

Steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel – Für Arbeitnehmer

Werbungskosten noch vor Jahresende bezahlen Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der nichtselbständigen Tätigkeit stehen, müssen noch vor dem 31.12.2008 entrichtet werden, damit sie 2008 von der Steuer abgesetzt werden können. Oftmals handelt es sich dabei um berufsbedingte Aus-, Fortbildungs- und Umschulungskosten (siehe zu Umschulungskosten Klienten-Info 11/2008). Werbungskosten sind entsprechend

2008-12-01T01:00:00+01:00Dezember 2008|
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