Die Weichen für die (erweiterte) steuerliche Absetzbarkeit von Spenden sind gestellt
Rückwirkend ab 1. Jänner 2009 sollen Spenden für mildtätige (karitative) Zwecke und für Entwicklungsarbeit – nicht aber z.B. für Tierschutz- und Umweltorganisationen – steuerlich absetzbar gemacht werden. Private können demnach maximal Spenden in Höhe von 10% des Einkommens geltend machen, bei Firmen, Institutionen und Stiftungen liegt die Grenze bei höchstens