Nichtraucherschutz in der Gastronomie
Das bestehende Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden wurde mit 1.1.2009 auf die Gastronomie ausgedehnt. In Gaststätten, Diskotheken, Bars, Beherbergungsbetrieben und auch bei Würstelständen, Dönerbuden, Heurigen, etc. darf grundsätzlich nicht geraucht werden. Rauchen ist demnach nur noch in vorgesehenen Räumlichkeiten erlaubt, sofern die Voraussetzungen für Ausnahmen erfüllt sind und Rauchen erwünscht ist.