Steuerreform 2009 wird Steuersenkung bringen!

In der Regierung bereits paktiert ist die Einführung einer Steuerreform rückwirkend zum 1.1.2009. Diese soll insbesondere eine Senkung des Lohn- und Einkommensteuertarifs sowie zusätzliche Entlastungen für Familien mit Kindern bringen. Darüber hinaus sind auch Maßnahmen in der Unternehmensbesteuerung geplant. Folgende wesentliche Entlastungen sind dabei vorgesehen: Steuerfreistellung von Einkommen bis 11.000

2009-01-01T01:00:00+01:00Januar 2009|

Wichtige Termine 2009 im Überblick

Ab 1. Jänner Steuerreform 2009 – Senkung des Lohn- und Einkommensteuertarifs sowie Entlastungen für Familien mit Kindern (KI 01/09) Absetzbarkeit von Spenden für mildtätige Zwecke und Entwicklungsarbeit in Höhe von max. 10% des Einkommens (KI 01/09) Die Zuschläge für die ersten 10 Überstunden im Monat werden steuerfrei gestellt (maximal jedoch

2009-01-01T01:00:00+01:00Januar 2009|

(Spekulations-) Gewinne und -verluste bei sukzessiv angeschafften Aktien im Privatvermögen

Zum Jahresende stellt sich die Frage, ob durch die Realisation von Spekulationsverlusten Spekulationsgewinne ausgeglichen werden sollen und damit eine Besteuerung zum Grenzsteuersatz (max. 50%) verhindert werden kann. Dies kann auch bei Optionsscheinen sinnvoll sein. Spekulationsgewinne stellen, sofern sie die Freigrenze von 440 EUR überschreiten, sonstige Einkünfte dar. Außerhalb der Verrechnung

2008-12-01T01:00:00+01:00Dezember 2008|

Steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel – Für alle Steuerpflichtigen

Sonderausgaben – Topfsonderausgaben Durch Vorziehen von Sonderausgaben lässt sich das steuerpflichtige Einkommen vermindern. Zu beachten ist, dass die Absetzbarkeit mit einem Höchstbetrag von 2.920 EUR zuzüglich weiterer 2.920 EUR für Alleinverdiener sowie insgesamt weiterer 1.460 EUR ab drei Kindern beschränkt ist. Ein Alleinverdiener mit drei Kindern kann daher max. 7.300

2008-12-01T01:00:00+01:00Dezember 2008|

Steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel – Für Arbeitnehmer

Werbungskosten noch vor Jahresende bezahlen Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der nichtselbständigen Tätigkeit stehen, müssen noch vor dem 31.12.2008 entrichtet werden, damit sie 2008 von der Steuer abgesetzt werden können. Oftmals handelt es sich dabei um berufsbedingte Aus-, Fortbildungs- und Umschulungskosten (siehe zu Umschulungskosten Klienten-Info 11/2008). Werbungskosten sind entsprechend

2008-12-01T01:00:00+01:00Dezember 2008|

Steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel – Für Arbeitgeber

Lohnsteuer- und beitragsfreie Zuwendungen an Dienstnehmer (pro Dienstnehmer p.a.) Betriebsveranstaltungen (z.B. Weihnachtsfeier) 365 EUR. Sachzuwendungen (z.B. Weihnachtsgeschenk) 186 EUR. Freiwillige soziale Zuwendungen an den Betriebsratsfonds sowie zur Beseitigung von Katastrophenschäden. Kostenlose oder verbilligte Benützung von Einrichtungen und Anlagen, die der Arbeitgeber allen oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern zur Verfügung stellt

2008-12-01T01:00:00+01:00Dezember 2008|

Steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel – Für Unternehmer

Freibetrag für investierte Gewinne (FBiG) Der FBiG als Investitionsbegünstigung für E-A-Rechner kann nicht nur für im Laufe des Jahres angeschaffte oder hergestellte abnutzbare körperliche Anlagegüter, sondern auch quasi in letzter Minute durch den Kauf passender Wertpapiere geltend gemacht werden. Dies ist oft günstig, da der erwartete Gewinn zum Jahresende hin

2008-12-01T01:00:00+01:00Dezember 2008|

Mangelnde Dokumentation von Verrechnungspreisen als Risiko bei Betriebsprüfungen

Die Verrechnung von Lieferungen und Leistungen innerhalb eines Konzerns hat gemäß § 6 Z 6 EStG so zu erfolgen, als wäre der Geschäftspartner ein fremder Dritter ("arm’s length principle"). In den letzten Jahren war die Tendenz zu beobachten, dass die Einhaltung dieses Prinzips bei Außenprüfungen verstärkt geprüft wird. Um kostenintensive

2008-11-01T01:00:00+01:00November 2008|

Die steuerliche Geltendmachung von Umschulungskosten

Umschulungskosten können Ausbildungs- und Fortbildungskosten vergleichbar als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Den Lohnsteuerrichtlinien sowie den uneinheitlichen UFS-Entscheidungen folgend, gelten als wesentliche Voraussetzungen, dass schon eine berufliche Tätigkeit bestanden hat und dass die Umschulung so umfassend ist, dass eine vom bisherigen Beruf verschiedene Tätigkeit ausgeübt werden kann. Der UFS

2008-11-01T01:00:00+01:00November 2008|

Sportlerpauschalierungsverordnung – Steuerzuckerl für „unsere“ Sportler

Selbständig tätige Sportler, die in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig sind, können ihre Einkünfte pauschal ermitteln, wenn ihre Auftritte im Rahmen von Sportveranstaltungen im Ausland im Verhältnis zu den Auftritten im Inland überwiegen. Wer als Sportler gilt, bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung. Ob die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird, ist nicht

2008-11-01T01:00:00+01:00November 2008|
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