Die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten – Oma, bitte kommen!
Kinderbetreuungskosten sind ab der Veranlagung 2009 bis zu einem Betrag von 2.300 EUR pro Kind und Jahr als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar. Voraussetzungen für die Begünstigung Begünstigt sind nur Kinder bis zum 10. Lebensjahr, wobei für ein Kind, das beispielsweise im Jänner 2009 zehn wurde, die Betreuungskosten für 2009 noch