Kein Vorsteuerabzug für unentgeltlich überlassenes Sonderbetriebsvermögen
In einer jüngst veröffentlichten Entscheidung des BFG (GZ RV/7102342/2011 vom 20.11.2014) war die Frage Gegenstand der Erörterung, ob für ein grundsätzlich zum Vorsteuerabzug berechtigendes Fahrzeug, welches sich im Sonderbetriebsvermögen (zivilrechtliches Eigentum bleibt beim Gesellschafter, Nutzung in der Personengesellschaft) eines Gesellschafters einer Rechtsanwalt-OG befindet und dieser unentgeltlich überlassen wird, ein Vorsteuerabzug