Über Christoph Sparr

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Berücksichtigung nicht getilgter Verbindlichkeiten im Zuge der Liquidationsbesteuerung

In einer am 13. Jänner 2016 veröffentlichten Information (BMF-010203/0002-VI/6/2016) hat das BMF seine Sichtweise betreffend der Berücksichtigung nicht getilgter Verbindlichkeiten bei der Berechnung des Liquidationsergebnisses dargelegt. Generell gilt dabei, dass am Ende der Abwicklung nicht getilgte Verbindlichkeiten den Liquidationsgewinn erhöhen. In der Praxis kann es folgende Sonderkonstellationen geben: Liquidation eines

2016-02-01T01:00:00+01:00Februar 2016|

Nutzungsdauer von Baugeräten in der österreichischen Baugeräteliste – Update

Einen für die Praxis der Bauwirtschaft wichtigen Arbeitsbehelf stellt die österreichische Baugeräteliste (ÖBGL 2009) dar. Diese enthält nicht nur Grundlagen für inner- und zwischenbetriebliche Verrechnungssätze, sondern liefert auch Werte für die übliche Nutzungsdauer von mehr als 1.000 Baugeräten. Die in der Baugeräteliste ausgewiesenen Nutzungsdauern werden daher oftmals für Bilanzierungs- und

2016-02-01T01:00:00+01:00Februar 2016|

Steuertermine 2016

Jänner Fälligkeiten 15.1. USt für November 2015 Lohnabgaben (L, DB, DZ, GKK, Stadtkasse/Gemeinde) für Dezember 2015 Fristen und Sonstiges Ab 1.1. Monatliche Abgabe der Zusammenfassenden Meldung, ausgenommen bei vierteljährlicher Meldepflicht Bis 15.1. Entrichtung der Dienstgeberabgabe 2015 für geringfügig Beschäftigte Februar Fälligkeiten 15.2. USt für Dezember 2015 bzw. 4.Quartal. Lohnabgaben für

2016-01-01T01:00:00+01:00Januar 2016|

Highlights aus dem Abgabenänderungsgesetz 2015

Das Abgabenänderungsgesetz 2015 bringt einiges an Veränderungen, welche überwiegend ab 1.1.2016 gelten. Mitunter – so etwa bei der Thematik der Einlagenrückzahlung – ist es zu einer weitgehenden Rücknahme von Änderungen gekommwen, welche erst durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 eingeführt worden waren. Nachfolgend werden ausgewählte Schwerpunkte näher dargestellt. Klarstellung bei der Einkünftezurechnung

2016-01-01T01:00:00+01:00Januar 2016|

Grundstückswertverordnung als wichtiger Bestandteil der „Grunderwerbsteuer neu“

Die „Grunderwerbsteuer neu“ ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass anstelle des (dreifachen) Einheitswertes ab 1.1.2016 der sogenannte Grundstückswert als Bemessungsgrundlage gilt, welcher deutlich näher am Verkehrswert liegt und somit bei unentgeltlichen Übertragungen von Grundstücken im Familienkreis oftmals zu einer höheren Grunderwerbsteuerbelastung führen kann. Der Begriff des Grundstückswerts wurde im GrEStG

2016-01-01T01:00:00+01:00Januar 2016|

Sozialversicherungspflicht von Gewinnausschüttungen an Gesellschafter-Geschäftsführer

Wie zuletzt in der KI 05/14 berichtet, drängen die Sozialversicherungen schon länger darauf, Gewinnausschüttungen bei Gesellschafter-Geschäftsführern nach § 25 Abs. 1 GSVG in die Bemessungsgrundlage zur Sozialversicherung einzubeziehen. Als praktisches Problem gestaltete sich dabei für die Sozialversicherungsträger die Informationsbeschaffung, da bislang keine automatische Meldung der in der Einkommensteuer endbesteuerten Gewinnausschüttungen

2016-01-01T01:00:00+01:00Januar 2016|

Gemeinnützigkeitsgesetz bringt steuerliche Verbesserungen

Am 9.12. wurde das Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 im Nationalrat beschlossen, welches mit 1.1.2016 Geltung erlangt. Durch die neuen Regelungen soll es künftig attraktiver werden, gemeinnützige Organisationen ins Leben zu rufen und diese (auch) durch Spendenmittel zu finanzieren. Dabei kommt es mit der Neufassung des Bundesstiftungs- und Fondsgesetzes zu einer Verwaltungsvereinfachung, indem

2016-01-01T01:00:00+01:00Januar 2016|

Senkung des IESG-Zuschlags mit 1.1.2016

Der Arbeitgeber hat für bestimmte Arbeitnehmer einen Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) zu leisten. Nachdem dieser mit 1.1.2015 bereits von 0,55% auf 0,45% gesenkt wurde, tritt jetzt mit 1.1.2016 eine weitere Reduktion ein. Der IESG-Zuschlag beträgt ab 1.1.2016 0,35 % der allgemeinen Beitragsgrundlage bis zur Höchstbeitragsgrundlage sowie der Beitragsgrundlage für Sonderzahlungen.

2016-01-01T01:00:00+01:00Januar 2016|

Steuerreform kompakt I – Tarifreform und Erleichterungen

Anstelle von vier Stufen sind nunmehr sieben Tarifstufen vorgesehen, wobei weiterhin die ersten 11.000 EUR steuerfrei bleiben. Der neue Höchstsatz von 55% wird für die Jahre 2016 bis 2020 (auf fünf Jahre befristete Maßnahme) eingeführt und betrifft die Einkommensteile über 1,0 Mio. EUR. Die Tarifreform sorgt für jährliche Steuerentlastungen zwischen rund 500 EUR

2015-12-01T01:00:00+01:00Dezember 2015|

Steuerreform kompakt II – Freibetrag bzw. Freigrenze für Mitarbeiterrabatte

Im Sinne einer Vereinheitlichung ist zukünftig ein allgemeiner Freibetrag bzw. eine Freigrenze für Mitarbeiterrabatte vorgesehen. Mitarbeiterrabatte bis max. 20% sind steuerfrei (Freigrenze) und führen auch nicht zu einem Sachbezug. Werden die 20% überschritten, so gelten Mitarbeiterrabatte von jährlich insgesamt 1.000 EUR pro Mitarbeiter als steuerfrei (Freibetrag) und keinen Sachbezug begründend. Über

2015-12-01T01:00:00+01:00Dezember 2015|
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