Anstelle von vier Stufen sind nunmehr sieben Tarifstufen vorgesehen, wobei weiterhin die ersten 11.000 EUR steuerfrei bleiben. Der neue Höchstsatz von 55% wird für die Jahre 2016 bis 2020 (auf fünf Jahre befristete Maßnahme) eingeführt und betrifft die Einkommensteile über 1,0 Mio. EUR. Die Tarifreform sorgt für jährliche Steuerentlastungen zwischen rund 500 EUR (bei einem Monatseinkommen von 1.500 EUR brutto) und etwas über 2.000 EUR (bei einem Monatseinkommen von 10.000 EUR brutto).

Im Detail sieht das neue Tarifmodell wie folgt aus:

Neu

Alt

Stufe bis EUR

Steuersatz

Stufe bis EUR

Steuersatz

11.000

0%

11.000

0%

18.000

25%

25.000

36,50%

31.000

35%

60.000

43,21%

60.000

42%

darüber

50%

90.000

48%

1.000.000

50%

darüber

55%

Darüber hinaus kommt es noch zu weiteren Entlastungen bzw. wirtschaftsfördernden Maßnahmen:

  • Erhöhung des Kinderfreibetrags von 220 EUR auf 440 EUR pro Kind (bei Inanspruchnahme von beiden Elternteilen beträgt dieser 300 EUR pro Person);
  • Integration des Arbeitnehmerabsetzbetrages in den Verkehrsabsetzbetrag und Erhöhung auf jährlich 400 EUR (anstatt bisher zusammen 345 EUR);
  • Erhöhung der Negativsteuer (Sozialversicherungserstattung) für Kleinverdiener von 110 EUR auf bis zu 400 EUR bzw. 500 EUR, wenn der Steuerpflichtige Anspruch auf ein Pendlerpauschale hat;
  • Negativsteuer für niedrige Pensionen von bis zu EUR 110 (bei Veranlagung 2015 schon maximal bis zu 55 EUR als vorgezogene Erleichterung);
  • Anhebung des Pendlerzuschlags für Pendler mit niedrigen Einkommen;
  • der Forschungsstandort soll durch eine Erhöhung der Forschungsprämie von 10% auf 12% sowie durch Zuzugsbegünstigungen für Wissenschafter und Forscher gestärkt werden;
  • Erhöhung der steuerfreien Mitarbeiterbeteiligung von 1.460 EUR auf 3.000 EUR;
  • Erleichterung der Finanzierungsmöglichkeiten für KMU, etwa durch die Schaffung von Rahmenbedingungen für Crowdfunding.
image_pdfPDFimage_printDrucken