Familienbeihilfe für Schüler und Studenten
Seit 1.1.2001 gilt für Einkünfte neben der Familienbeihilfe eine Jahresgrenze von einem versteuerten Einkommen von ATS 120.000,-- Studenten und Schüler dürfen also zwischen 1.Jänner und 31.Dezember eines Jahres diese Summe dazuverdienen, ohne die Familienbeihilfe zu verlieren. Es ist nunmehr egal, ob in den Ferien oder während des Studienjahres gearbeitet wird,