Über Christoph Sparr

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Veränderung der österreichischen Zinsenlandschaft infolge Senkung des Leitzinssatzes der EZB

Mit Beschluss des Rates der Europäischen Zentralbank vom 30. August 2001 (nach Redaktionsschluss der Klienten-Info September 2001) erfolgte die Senkung des Zinssatzes von 4,5% auf 4,25%. Mit Wirkung ab 18. September 2001 erfolgte eine weitere Zinssenkung um 0,5% auf nunmehr 3,75%. Im folgenden sind die Auswirkungen dieser Zinssatzsenkung auf Österreich

2001-10-01T01:00:00+02:00Oktober 2001|

Zinsenfreier Zeitraum für die Anspruchszinsen betreffend Steuernachzahlungen infolge Bagatellgrenze

Die Bagatellgrenze von EUR 50,– (ATS 688,02) für die Belastung mit Anspruchszinsen bewirkt, dass eine Nachforderung nicht in jedem Fall die Zinsenpflicht auslöst. Erst wenn die Bagatellgrenze überschritten ist, kommt es in voller Höhe zur Zinsenvorschreibung. „Zinsenfuchser” können mittels einer Formel den zinsenfreien Zeitraum berechnen und zur Vermeidung von Anspruchszinsen

2001-10-01T01:00:00+02:00Oktober 2001|

Erfassung der Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Einkommensteuererklärung – KESt-Erstattung – Änderung der EStR 2000 betreffend Kapitaleinkünfte – Investmentfonds und Aktienanleihen

Erfassung der Kapitalerträge in der Steuererklärung Nicht endbesteuerte Kapitalerträge sind unter der Kennziffer 367 bzw. 361 in die Einkommensteuererklärung einzutragen. Darunter fallen insbesondere Gewinnanteile aus einer echten stillen Gesellschaft, ausländische Kapitalerträge etc. Endbesteuerungsfähige Kapitalerträge können unter den Kennziffern 366 bzw. 369 in die Einkommensteuererklärung eingetragen werden. Die einbehaltene Kapitalertragsteuer ist

2001-10-01T01:00:00+02:00Oktober 2001|

Änderung im Gewährleistungsrecht ab 1. Jänner 2002

Änderung im Gewährleistungsrecht ab 1. Jänner 2002 Mit BGBl I 2001/48 wurden die Gewährleistungsbestimmungen des ABGB und des Konsumentenschutzgesetzes dem EU-Recht angepasst. Gewährleistungsfristen Zwei Jahre für bewegliche Sachen (bisher 6 Monate), wenn innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe der Sache ein Mangel auftritt. Ein Jahr ausnahmsweise für gebrauchte Güter gemäß

2001-10-01T01:00:00+02:00Oktober 2001|

Erfassung der Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Einkommensteuererklärung – KESt-Erstattung – Änderung der EStR 2000 betreffend Kapitaleinkünfte – Investmentfonds und Aktienanleihen

Erfassung der Kapitalerträge in der Steuererklärung Nicht endbesteuerte Kapitalerträge sind unter der Kennziffer 367 bzw. 361 in die Einkommensteuererklärung einzutragen. Darunter fallen insbesondere Gewinnanteile aus einer echten stillen Gesellschaft, ausländische Kapitalerträge etc. Endbesteuerungsfähige Kapitalerträge können unter den Kennziffern 366 bzw. 369 in die Einkommensteuererklärung eingetragen werden. Die einbehaltene Kapitalertragsteuer ist

2001-10-01T01:00:00+02:00Oktober 2001|

Was Stundungs – und Aussetzungszinsen derzeit kosten

Zinssenkungen per 09.11. 2001 Der Zinssatz für die Stundung von Abgabenschulden liegt bei Stundungszinsen 4% über dem Basiszinssatz (§ 212 Abs. 2 BAO), für Aussetzungszinsen (Aussetzung der Einhebung von Abgabenschulden) 1% über dem Basiszinssatz (§ 212 a Abs. 9) und bei der ab 01.10.2001 greifenden Steuerverzinsung mit 2% über dem

2001-09-27T01:00:00+02:00September 2001|

Rundung bei der Umrechnung in Euro

Das jeweilige Rechenergebnis ist kaufmännisch (Aufrundung ab 5, Abrundung darunter) zu runden, wobei bei Eurobeträgen auf den nächstliegenden Cent auf- oder abzurunden ist. Bei der Umrechnung von mehreren Einzelpositionen wird immer zuerst die Summe gebildet und erst dann erfolgt die Umrechnung mit dem entsprechenden Faktor. Bei jeder Umrechnung können sich

2001-09-27T01:00:00+02:00September 2001|

Ärzte und Apotheker / Pension / Beitragssatz zur Sozialversicherung wird vom Verfassungsgerichtshof geprüft

Verfassungsgerichtshof prüft die Frage der Verfassungsmäßigkeit des 20 %-igen Beitragssatzes in § 8 FSVG (Pressemitteilung) (Verkündung des Prüfungsbeschlusses B 463/01, B 467/01 am 28. Juni 2001, 10.00 Uhr) Selbständig erwerbstätige Ärzte und Apotheker sind nach dem FSVG in der Pensionsversicherung pflichtversichert. Auf sie findet im Wesentlichen das Versicherungs- und vor

2001-09-19T01:00:00+02:00September 2001|

Familienbeihilfe für Schüler und Studenten

Seit 1.1.2001 gilt für Einkünfte neben der Familienbeihilfe eine Jahresgrenze von einem versteuerten Einkommen von ATS 120.000,-- Studenten und Schüler dürfen also zwischen 1.Jänner und 31.Dezember eines Jahres diese Summe dazuverdienen, ohne die Familienbeihilfe zu verlieren. Es ist nunmehr egal, ob in den Ferien oder während des Studienjahres gearbeitet wird,

2001-09-19T01:00:00+02:00September 2001|
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