Über Christoph Sparr

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Ruhende Gewerbeberechtigung und Sozialversicherung

Vor der Ruhendmeldung, aus welchen Gründen auch immer (z.B. vorzeitige Alterspension, längere Krankheit, Auslandsaufenthalt etc.), ist auf die Rechtsfolgen in der Sozialversicherung Bedacht zu nehmen bzw. sollen die Vor- und Nachteile gegeneinander abgewogen werden. Vorteile – Die Beitragspflicht zur Krankenversicherung, Pensionsversicherung und Unfallversicherung entfällt. – Die Grundumlage ermäßigt sich oder

2002-02-01T01:00:00+01:00Februar 2002|

50 EURO-Bagatellgrenze für Nebenansprüche

Kurz-Info Laut Erlass des BMF v. 7. November 2001 gilt die im Artikel über die Säumniszuschläge erwähnte 50-EURO-Grenze weiters für: Verspätungszuschläge (§ 135 BAO) Stundungszinsen (§ 212 (2) BAO) Aussetzungszinsen (§ 212a (9) BAO) Neu ist ferner, dass bei der Festsetzung eines Säumniszuschlages auf Grund der Nachforderung aus einem Umsatzsteuerbescheid

2002-02-01T01:00:00+01:00Februar 2002|

Euro – Rundungsvorschrift im Abgabenrecht

Die bisherige Rundungsvorschrift erlaubte eine Rundung auf volle Schillingbeträge. Diese Vorschrift wurde mit Wirkung ab dem 01.01.2002 verschärft. § 204 (1) BAO (Bundesabgabenordnung) gültig ab dem 01.01.2002 Der festgesetzte Abgabenbetrag oder die Summe der in einem Bescheid festgesetzten Abgabenbeträge ist auf volle Cent abzurunden oder aufzurunden. Hiebei sind Beträge unter

2002-01-11T01:00:00+01:00Januar 2002|

Neue Methoden der Betriebsprüfung

Die EDV ist auf dem Prüfungssektor stark im Vormarsch. So sollen ab dem Jahr 2003 alle Betriebsprüfer mit entsprechenden Geräten und entsprechender Prüfungssoftware ausgerüstet werden. Die Prüfer werden in Zukunft in der Lage sein, sämtliche Daten der Buchhaltung als einzelne Datensätze in seine EDV zu übernehmen. Dies deshalb, da alle

2002-01-11T01:00:00+01:00Januar 2002|

Wichtige Termine und Neuerungen 2002

1. Jänner EURO-Einführung: Rechnungswesen nur in EURO Bargeld in EUR und ATS Briefmarken in EUR und ATS bis 30. 6. 2002 Abschaffung der Stempelmarken und Freistempelabdrucke E-Commerze-Gesetz zwei zusätzliche Säumniszuschläge im Steuerrecht Nur mehr das Lohnsummenverfahren zulässig für ASVG-Beiträge Kinderbetreuungsgeld Novelle zu AschG – generelles Rauchverbot in Büros möglich Gewährleistung

2002-01-01T01:00:00+01:00Januar 2002|

Signifikante rechtswirksame EURO-Werte ab 1. Jänner 2002

Einkommenssteuer EUR ATS Pendlerpauschale bis 20 km 210,– 2.880,– bis 40 km 840,– 11.520,– bis 60 km 1.470,– 20.160,– über 60 km 2.100,– 28.800,– Werbungskostenpauschale 132,– 1.800,– Sonderausgaben: Pauschale 60,– 819,– Topf-Sonderausgaben 2.920,– 40.000,– Erhöhung (mind. 3 Kinder) 1.460,– 20.000,– Einschleifregelung ab 36.400,– 500.000,– Entfall der Sonderausgaben ab 50.900,– 700.000,–

2002-01-01T01:00:00+01:00Januar 2002|

Familienförderung im Steuer- und Arbeitsrecht

Gesetzliche Grundlagen Ab 1. Jänner 2002 tritt das Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG) in Kraft, auf Grund dessen das Karenzgeld vom Kinderbetreuungsgeld (KBG) abgelöst wird. Auf Grundlage des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG) erfolgt die Auszahlung der Familienbeihilfe und des Mehrkinderzuschlages und nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) die Auszahlung des Kinder- bzw. Unterhaltsabsetzbetrages. Für die Übergangszeit ist

2002-01-01T01:00:00+01:00Januar 2002|

Steuerfreie Weihnachtsgeschenke

Sachzuwendungen an Arbeitnehmer als (Weihnachts-)Geschenk sind innerhalb eines in den Lohsteuerrichtlinien 1999 (Rz. 77) festgelegten Freibetrages von ATS 2.550 jährlich lohnsteuerfrei. Die Beitragsfreiheit ist auch im ASVG gegeben. Bis zu dieser Wertgrenze können auch Warengutscheine und Goldmünzen (bei denen der Goldwert im Vordergrund steht) nach den LStR 1999 (Rz. 80)

2001-12-13T01:00:00+01:00Dezember 2001|

Anregungen für Maßnahmen vor Jahresende und Vorschau auf 2002

-- I. Steuerrecht Insbesondere zum Jahresende ist darauf zu achten, dass geplante Vorhaben rechtzeitig ausgeführt werden, um damit auch jene Wirkung zu erzielen, die erreicht werden soll. Da sich die letzte Dezemberwoche 2001 hiefür aus Datumsgründen schlecht eignet, sollten diese Maßnahmen ehestens getroffen werden. I. Steuerrecht 1. Zahlungen noch vor

2001-12-01T01:00:00+01:00Dezember 2001|

Anregungen für Maßnahmen vor Jahresende und Vorschau auf 2002 — II. Lohnverrechnung

II. Lohnverrechnung 1. Mitteilungen an das Finanzamt Lohnzettelübermittlung Ende Februar 2002 sind die Jahreslohnzettel 2001 auf elektronischem Weg zu übermitteln, Die Papierlohnzettel 2001 sind bereits bis Ende Jänner 2002 zu übermitteln, wenn die technischen Voraussetzungen für die elektronische Übermittlung fehlen. Mitteilung über ausbezahlte Honorare Für bestimmte Gruppen von Selbständigen (z.B.

2001-12-01T01:00:00+01:00Dezember 2001|
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