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Auswahl der Mitarbeitervorsorgekasse

Abfertigung neu: Was ist dieses Jahr noch zu tun? Auswahl der Mitarbeitervorsorgekasse (MVK) Abfertigungsrückstellung und Wertpapierdeckung 1. Auswahl der Mitarbeitervorsorgekasse Bis zum 31. 12. 2002 muss jedes Unternehmen eine Mitarbeitervorsorgekasse (MVK) ausgewählt haben. Die Auswahl der Mitarbeitervorsorgekasse muss gemeinsam mit dem Betriebsrat getroffen werden. Wenn kein Betriebsrat vorhanden ist, wählt

2002-11-06T01:00:00+01:00November 2002|

Abfertigung neu und Wahl der Mitarbeitervorsorgekasse

Abfertigung neu: Was ist dieses Jahr noch zu tun? Auswahl der Mitarbeitervorsorgekasse (MVK) Abfertigungsrückstellung und Wertpapierdeckung 1. Auswahl der Mitarbeitervorsorgekasse Bis zum 31. 12. 2002 muss jedes Unternehmen eine Mitarbeitervorsorgekasse (MVK) ausgewählt haben. Die Auswahl der Mitarbeitervorsorgekasse muss gemeinsam mit dem Betriebsrat getroffen werden. Wenn kein Betriebsrat vorhanden ist, wählt

2002-11-06T01:00:00+01:00November 2002|

Steuerliche Maßnahmen im Zuge des Hochwasserentschädigungsgesetzes – aktualisiert

Im folgenden ist die diesbezügliche Information des BMF kurz zusammengefasst: :: Geld- oder Sachspenden, die in Zusammenhang mit Hilfestellungen bei Katastrophen (insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden) erbracht werden, sind im Rahmen des betrieblichen Werbeaufwands als Betriebsausgabe abzugsfähig. (§ 4 Abs. 4 Z. 9 EStG) :: Spenden von Privaten sind

2002-11-01T01:00:00+01:00November 2002|

Aktuelles zum betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetz – Abfertigung Neu

Beginn der Beitragspflicht ::Grundsatz § 46 BMVG stellt den zeitlichen Geltungsbereich auf den vertraglich vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses ab. Demnach ist weder der Tag des Vertragsabschlusses noch der tatsächliche Arbeitsbeginn maßgeblich. Ab Beginn des Arbeitsverhältnisses ab 1. Jänner 2003 hat der Arbeitgeber einen monatlichen Beitrag in der Höhe von 1,53

2002-11-01T01:00:00+01:00November 2002|

Abgrenzung zwischen ärztlicher Tätigkeit und Krankenanstalt

Der VwGH stellt im E. 19. Juni 2002, 2001/15/0053 in Abweichung von den Umsatzsteuerrichtlinien Tz 950 folgende Kriterien für die Abgrenzung der Tätigkeit eines Arztes von einer Krankenanstalt (z.B. Ambulatorium) auf: ::Für die ärztliche Tätigkeit ist die Eigenverantwortlichkeit des behandelnden Arztes gegenüber den Patienten nach dem Ärztegesetz maßgeblich. ::Krankenanstalten setzen

2002-11-01T01:00:00+01:00November 2002|

zusätzlich Angaben in Rechnungen ab 2003

Zusätzliche Angaben in Rechnungen ab 2003: Laut UStG müssen Rechnungen ab dem 01.01. 2003 einige zusätzliche Angaben enthalten. Bislang mussten Rechnung für den Vorsteuerabzug folgende Merkmale aufweisen: Name und Anschrift des Lieferanten, Name und Anschrift des Abnehmers, Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art bzw. der Umfang

2002-10-22T01:00:00+02:00Oktober 2002|

Maßnahmen gegen Zahlungsverzug und steuerliche Qualifikation der Verzugszinsen sowie deren Erhöhung ab 1. August 2002

Bei der Verlustquellenforschung kommt der Dauer der Außenstände entscheidende Bedeutung zu. Nicht nur, dass die Eintreibungsmaßnahmen wertvolle Arbeitszeit binden, kann damit auch ein erheblicher Zinsenverlust verbunden sein. Bilanzierende zahlen vom Buchgewinn bereits volle Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer bevor der Gewinn wirklich realisiert ist. Ein präzises Mahnwesen auf Basis einer offenen Postenbuchhaltung

2002-10-01T01:00:00+02:00Oktober 2002|

Zusätzliche Angaben in Rechnungen nach österreichischem Umsatzsteuerrecht – Verwirrung durch Information deutscher Unternehmen

In der Klienten-Info August 2002 wurde auf die Erweiterung des Kataloges der Rechnungsangaben gemäß § 11 UStG ab 2003 hingewiesen.Auf Anfrage aus dem Leserkreis, in welchen Rechnungen die Umsatzsteueridentifikationsnummer anzuführen ist, ist festzuhalten:Gemäß Artikel 28 Binnenmarktregelung (UStG 1994) ist die UID in Rechnungen anzuführen, die innergemeinschaftliche Lieferungen oder Erwerbe betreffen.

2002-10-01T01:00:00+02:00Oktober 2002|

Versicherungspflicht eines Arztes infolge Beschäftigung bei einem Standeskollegen

Die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit unterliegt der Pflichtversicherung gemäß § 4 Abs. 2 ASVG, wenn die Voraussetzungen persönlicher Abhängigkeit vorliegen. Die Sozialversicherungspflicht wird von der Gesetzwidrigkeit eines Dienstverhältnisses aus standesrechtlichen Gründen laut Ärztegesetz nicht berührt. Die Merkmale persönlicher Abhängigkeit sind gegeben, wenn der beschäftigte Kollege an fixe Arbeitszeiten gebunden ist,

2002-10-01T01:00:00+02:00Oktober 2002|

Ambulanzgebühr – Verfassungswidrig? Steuerliche Qualifikation

Der Verfassungsgerichtshof hat wegen Unsachlichkeit der Ausnahmebestimmungen gemäß § 135 a ASVG mit dem die Ambulanzgebühr eingeführt worden ist, am 29. Juni 2002 verfassungsrechtliche Bedenken erhoben und ein Verfahren eingeleitet. Hinsichtlich der steuerlichen Qualifikation steht das BMF auf dem Standpunkt, dass die bezahlte Ambulanzgebühr zu den Kosten der privaten Lebensführung

2002-10-01T01:00:00+02:00Oktober 2002|
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