Über Christoph Sparr

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Änderung bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Wohnraumsanierung als Sonderausgabe bei Eigentumswohnung

Aufwendungen für Wohnraumsanierung sind unabhängig vom Rechtstitel (Eigentum, Miete, Genossenschaftswohnung, Prekarium oder Wohnrecht) als (Topf-) Sonderausgaben abzugsfähig. Als Sanierungsaufwand für bestehenden Wohnraum kommt allerdings nur Instandsetzungs- oder Herstellungsaufwand in Frage (z.B. Sanierung des Wärmeschutzes, Austausch von Fenstern, Einbau von Badezimmern etc.) Durch diese Maßnahmen muss die Nutzungsdauer des Wohnraumes entweder

2003-08-01T01:00:00+02:00August 2003|

Kurz-Info: Sozialversicherung bei Künstlertantiemen

Künstler wurden ab 1. Jänner 2001 als neue Selbstständige in die Sozialpflichtversicherung aufgenommen. Tantiemen, die aus einer künstlerischen Tätigkeit vor dem Jahre 2001 stammen und erst später zufließen, lösen keine Beitragspflicht aus. Da dieser Umstand aus dem Steuerbescheid, welcher der Versicherungsanstalt vorliegt, nicht ersichtlich ist, muss er der Versicherungsanstalt für

2003-08-01T01:00:00+02:00August 2003|

Kurz-Info: Offenlegungspflicht

Das BMF vom 14.2.2003 stellt fest, dass keine Verpflichtung besteht, unaufgefordert dem Finanzamt maßgebliche Änderungen betreffend die Anpassung von Vorauszahlungen (steigende Einnahmen, sinkende Ausgaben) mitzuteilen.

2003-08-01T01:00:00+02:00August 2003|

Vorgesehene steuerliche Änderungen im Budgetbegleitgesetz 2003 (Stand bei Redaktionsschluss)

:: Zukunftssicherungsmaßnahmen des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer Ergänzend zu § 3 Abs. 1 Z 15 EStG betreffend den lohnsteuerfreien Betrag von EUR 300,- p.a. wird näher umschrieben, welche Kapitalversicherungen als zukunftssichernde Maßnahmen gelten sollen. Bei Kapitalversicherungen mit überwiegender Lebenskomponente muss die Laufzeit bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres dauern. Die

2003-07-01T01:00:00+02:00Juli 2003|

Neues aus der laufenden Wartung der Lohnsteuerrichtlinien 2002

Gruppenmerkmal für begünstigte Zukunftssicherung für Dienstnehmer gem. § 3 Abs. 1 Z 15 EStG (RZ 76)Die Zuwendung des steuerfreien Betrages in der Höhe von EUR 300,- ist nur dann lohnsteuerfrei, wenn sie gegenüber Gruppen von Arbeitnehmern erfolgt (z.B. alle Angestellten, Außendienstmitarbeiter, Verkaufspersonal etc.). Die Erreichung einer Zielvorgabe (Leistungskriterium) ist für

2003-07-01T01:00:00+02:00Juli 2003|

Politiker-Besteuerung, 13. und 14. Monatsbezug

Auf Grund einer gesetzlichen Fiktion stehen Politiker in einem Dienstverhältnis, obwohl die Kriterien des § 47 EStG (z.B. Weisungsgebundenheit) nicht zutreffen. Sie kommen daher (zu unrecht) in den Genuss des begünstigten Steuersatzes für ihren 13. und 14. Monatsbezug. Dies hat die Auswirkung, dass für sie der Höchststeuersatz von 50 %

2003-07-01T01:00:00+02:00Juli 2003|

Höhe der Stundungszinsen, Aussetzungszinsen und Zinssatz für Steuernachzahlungen bzw. Steuerguthaben beim Finanzamt

Der Zinssatz für die Stundung von Abgabenschulden liegt bei Stundungszinsen 4% über dem Basiszinssatz (§ 212 Abs. 2 BAO), für Aussetzungszinsen (Aussetzung der Einhebung von Abgabenschulden) 1% über dem Basiszinssatz (§ 212 a Abs. 9) und bei der ab 01.10.2001 greifenden Steuerverzinsung mit 2% über dem Basiszinssatz. Zeitraum Basiszinssatz Stundungszinsen

2003-06-23T01:00:00+02:00Juni 2003|

Organisatorisches zur Umsatzsteuervoranmeldung

Die ab April 2003 verpflichtende elektronische Übermittlung (Finanz Online) von Umsatzsteuervoranmeldungen preist der Fiskus als neues Service mit Vorteilen für den Steuerpflichtigen an. Unter der Kennziffer 005 des Umsatzsteuer- Voranmeldungsformulars sind ab 2003 die nicht steuerbaren Auslandsumsätze betragsmäßig anzuführen. Wie die Entgeltsänderungen sowie Vorsteuerberichtigungen in der Umsatzsteuervoranmeldung auszuweisen sind, wird

2003-06-01T01:00:00+02:00Juni 2003|
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