Über Christoph Sparr

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Innergemeinschaftliche Lieferung neuer Fahrzeuge – Neue Meldepflichten ab 1. Juli 2003

Das Bundesministerium für Finanzen hat betreffend die Meldepflicht für innergemeinschaftliche Lieferung neuer Fahrzeuge eine Verordnung erlassen. Im Folgenden soll die unterschiedliche Behandlung beim Verkäufer und Käufer dargestellt und mit Beispielen veranschaulicht werden: Die innergemeinschaftliche Lieferung neuer Fahrzeuge ist unabhängig vom Status des Verkäufers und Käufers stets steuerfrei. Die Privatperson wird

2003-09-04T01:00:00+02:00September 2003|

BASEL II – 1. Teil

Das Thema BASELII wird viel diskutiert, sowohl bei Banken als auch in zunehmendem Ausmaß bei kreditnehmenden Unternehmen. Folgende Aspekte sollen im Rahmen dieser Ausgabe betrachtet werden: Grundzüge von Basel II Rating Kriterien:: Hintergrund1975 wurde der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht ins Leben gerufen. Ziel dieses Ausschusses ist die Entwicklung eines internationalen

2003-09-01T01:00:00+02:00September 2003|

Innergemeinschaftliche Lieferung neuer Fahrzeuge – Neue Meldepflichten ab 1. Juli 2003

Das Bundesministerium für Finanzen hat betreffend die Meldepflicht für innergemeinschaftliche Lieferung neuer Fahrzeuge eine Verordnung erlassen. Im Folgenden soll die unterschiedliche Behandlung beim Verkäufer und Käufer dargestellt und mit Beispielen veranschaulicht werden: Die innergemeinschaftliche Lieferung neuer Fahrzeuge ist unabhängig vom Status des Verkäufers und Käufers stets steuerfrei. Die Privatperson wird

2003-09-01T01:00:00+02:00September 2003|

Kosten eines Verkehrsunfalls als Betriebsausgabe?

Laut ständiger Rechtsprechung ist ein Unfall dann nicht der betrieblichen Sphäre zurechenbar, wenn - selbst auf einer betrieblich veranlassten Fahrt - der Unfall durch übermäßigen Alkoholgenuss des Lenkers verursacht wurde. Der VwGH 27.3.2003, 99/15/0245 ist nun einen Schritt weitergegangen und anerkennt die durch einen Unfall verursachten Aufwendungen auch dann nicht

2003-09-01T01:00:00+02:00September 2003|

DB-Pflicht nur bei inländischer Sozialversicherungspflicht

(BMSG-Erlass-AÖFV Nr. 56/2003) Folgende Alternativen kommen in Frage::: Grundregel Der 4,5%ige Dienstgeberbeitrag (DB) ist für alle in Österreich beschäftigten Dienstnehmer zu entrichten.:: Ausnahmen in Österreich - Ins Ausland entsendete Dienstnehmer gelten als im Inland beschäftigt und sind DB-pflichtig - EU/EWR Dienstgeber (z.B. Schweizer Unternehmer) die im Ausland einen Dienstnehmer beschäftigen,

2003-09-01T01:00:00+02:00September 2003|

Kilometergeld

Wird ein KFZ überwiegend betrieblich oder beruflich genutzt, dann sind nur die tatsächlichen Kosten anzusetzen. Ein Abzug des amtlichen Kilometergeldes für Fahrleistungen von jährlich fast 52.000 km würde zu Verzerrungen führen. Das amtliche Kilometergeld stellt auf eine durchschnittliche Jahresfahrleistung von 15.000 km ab.Bei höheren Kilometerleistungen würden mit Ansatz des amtlichen

2003-08-07T01:00:00+02:00August 2003|

Gesetzlicher Schuldbeitritt

Gesetzlicher Schuldbeitritt: In manchen Fällen ordnet das Gesetz selbst einen Schuldbeitritt an. Der Gläubiger erhält - ohne besondere rechtsgeschäftliche Begründung – schon ex lege einen weiteren Schuldner. So bestimmt § 1409 ABGB, dass der rechtsgeschäftliche Erwerber eines Vermögens oder Unternehmens neben dem Veräußerer für dessen Schulden zu haften hat, die

2003-08-07T01:00:00+02:00August 2003|

EURO-Überweisungen ins Ausland kosten ab 1. Juli 2003 gleichviel wie Inlandsüberweisungen

Dank einer EU-Verordnung vom Dezember 2001 kommt es ab 1. Juli 2003 zu einer Harmonisierung der Zahlungssysteme, wodurch eine Verbilligung von EURO-Banküberweisungen eintritt, wenn folgende Kriterien vorliegen::: Die Überweisung erfolgt in Euro, und zwar von einem Eurokonto auf ein anderes Eurokonto im EU-Raum Belgien, Deutschland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Irland, Italien,

2003-08-01T01:00:00+02:00August 2003|

Auswirkung der Zinssatzsenkung ab 9. Juni 2003 auf andere Zinssätze

Basiszinssatz (vorm. Diskontsatz) Referenzzinssatz (vorm. Lombardsatz) Gültig ab % p.a. % p.a. 31.08.2001 3,75 5,50 18.09.2001 3,25 5,00 09.11.2001 2,75 4,50 06.12.2002 - 4,00 11.12.2002 2,20 - 06.06.2003 - 3,25 09.06.2003 1,47 - Steuerrecht ab 9. Juni 2003 Stundungszinsen (4% über Basiszinssatz) 5,47 % Aussetzungszinsen (1 % über Basiszinssatz) 2,47

2003-08-01T01:00:00+02:00August 2003|
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