Umsatzsteuerfreiheit für ärztliche Leistungen und Abgrenzung zur Krankenanstalt
Im Umsatzsteuerprotokoll 2003 wird zu folgenden Themen Stellung genommen:Rechtsform der Ausübung der ärztlichen TätigkeitLaut Urteil des EuGH vom 10. September 2002 ist für die Steuerfreiheit nur die Art der Tätigkeit und nicht die Rechtsform, in deren Rahmen die ärztliche Tätigkeit erbracht wird, maßgebend. Daraus leitet das Umsatzsteuerprotokoll 2003 ab, dass