Über Christoph Sparr

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Nutzungsüberlassung von Privatstiftungen

Der Zeitpunkt des Zuflusses und die Bewertung von Überlassungen durch Privatstiftungen sind in § 15 Abs 3 Z 2 EStG geregelt. Dabei ist nicht nur die Zuwendung von Geld, sondern auch die Überlassung anderer geldwerter Vorteile (kapitalertrags-)steuerpflichtig. Zu den geldwerten Vorteilen zählen insbesondere: Einräumung unverzinslicher Darlehen unentgeltliche Nutzungsmöglichkeit von Liegenschaften

2004-11-01T01:00:00+01:00November 2004|

Inländische Besteuerung ausländischer Einkünfte/Verlustverwertung

Das Steuerreformgesetz 2005 regelt in § 2 Abs. 6 EStG die Besteuerung ausländischer Einkünfte in Österreich wie folgt: Die Ermittlung der Einkünfte hat nach dem österreichischen Einkommensteuergesetz zu erfolgen. Die Gewinnermittlungsart orientiert sich nach den Grundsätzen, die anzuwenden wären, wenn der Betrieb sich im Inland befände. Ermittelt der ausländische Betrieb

2004-11-01T01:00:00+01:00November 2004|

Steuer- und beitragsfreie Mahlzeiten für Dienstnehmer

Nahezu wortgleich regeln § 3 Abs. 1 Z 17 EStG und § 49 Abs. 3 Z 12 ASVG die steuer- bzw. beitragsfreien Mahlzeiten, die der Dienstgeber/Arbeitgeber an nicht in seinen Haushalt aufgenommenen Dienstnehmer/Arbeitnehmer zur Verköstigung am Arbeitsplatz freiwillig gewährt. Benachteiligt sind jene Personen, welche auf die Verpflegung einen Rechtsanspruch haben

2004-11-01T01:00:00+01:00November 2004|

Verschärfung der Spekulationsbesteuerung von Fremdwährungsdarlehen

Fremdwährungskredite locken mit geringen Zinsen und der Möglichkeit, im Falle einer günstigen Wechselkursentwicklung Währungsgewinne zu erzielen. Aus diesem Grund nehmen auch immer mehr Privatpersonen Fremdwährungskredite in Anspruch. Sofern Wechselkursgewinne binnen eines Jahres (Spekulationsfrist) - z.B. durch Konvertierung in eine andere Währung - realisiert werden, stellt sich die Frage nach der

2004-11-01T01:00:00+01:00November 2004|

Kurz-Info: Dienstzettel für freie Dienstverhältnisse

Seit 1. August 2004 besteht die Verpflichtung zur Ausstellung eines Dienstzettels, der mindestens die persönlichen Daten, den Beginn und das Ende des freien Dienstverhältnisses, die vereinbarte Dienstleistung und das Entgelt zu enthalten hat. Für Vertragsverhältnisse, die vor dem 1. August 2004 abgeschlossen worden sind, ist ein Dienstzettel nur auf Verlangen

2004-11-01T01:00:00+01:00November 2004|

Kurz-Info: Antrag auf Rückzahlung vergeblich angehäufter Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten

Personen, die nach dem 1. Jänner 1988 und vor dem 1. Jänner 2004 in Pension gegangen sind und mehr als 480 Versicherungsmonate erworben haben, können den Antrag auf Rückzahlung der für diese Zwecke eingezahlten Beiträge stellen. Die Rückzahlung erfolgt wertgesichert. Für Pensionen ab 2004 ist ein Antrag nicht erforderlich, weil

2004-11-01T01:00:00+01:00November 2004|

Kurz-Info: Anspruchsverzinsung für Steuerrückstände 2003

Es sei daran erinnert, dass ab 1. Oktober 2004 wieder Anspruchszinsen für Steuerrückstände (ESt und KöSt) aus der Veranlagung 2003 zu laufen beginnen. Die Zinsen in der Höhe von 3,47% werden aber erst dann belastet, wenn sie EUR 50,- übersteigen. Daraus errechnet sich ein zinsenfreier Zeitraum nach der Formel (49,99

2004-11-01T01:00:00+01:00November 2004|

Kurz-Info: Steuerliche Qualifikation von Leasingraten nach Autounfall

Mit einem ausschliesslich betrieblich genutzten Leasingfahrzeug fuhr der Unternehmer aus privaten Gründen auf einer Umwegstrecke nach Hause und erlitt einen Totalschaden am Fahrzeug. Die vereinbarten Leasingraten für das nicht mehr nutzbare Fahrzeug mussten noch für einige Jahre bezahlt werden und wurden als Betriebsausgaben geltend gemacht. Mit der Begründung, dass der

2004-11-01T01:00:00+01:00November 2004|

Kurz-Info: Kein Verpflegungsmehraufwand für eintägige Reise

Während die an Dienstnehmer bezahlten Tagesgelder ab einer Mindestdauer der Reise von drei Stunden ohne Mindestentfernung lohnsteuerfrei sind, verweigert der Fiskus den Selbständigen die Geltendmachung des Tagesgeldes für die eintägige Reise, weil in diesem Fall laut Ansicht des UFS 19.3.2004 die Mehraufwendungen durch die Mitnahme einer Jause(!) vermieden werden können.

2004-11-01T01:00:00+01:00November 2004|

Kurz-Info: Nutzungsüberlassung der Wohnung gegen Dienstleistung

Im Mietvertrag waren als Gegenleistungen des Mieters diverse Dienstleistungen (Schneeräumung, Beaufsichtigung der Heizungsanlage, Reinigungsarbeiten etc.) vereinbart. Das Finanzamt qualifizierte diesen Vertrag als Dienstverhältnis und setzte Lohnsteuer fest. Der VwGH 28.4.2004, 99/14/0130 gab dem Fiskus mit der Begründung recht, dass für die steuerlichen Folgen die Einordnung der Vereinbarung als Mietvertrag oder

2004-11-01T01:00:00+01:00November 2004|
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