Nachträge zur Klienten-Info 1/2006
Zu Pkt. 3.6 Lohnpfändung Das dort angeführte absolute Existenzminimum (€ 345,- / € 80,50,- / € 11,50) gilt bei Zusammenrechnung von Ansprüchen auf Geld- und Sachleistungen. Bei Erhalt von Sonderzahlungen beträgt es € 690,- p.m., € 161,- pro Woche und € 23,- pro Tag. Besteht kein Anspruch auf Sonderzahlungen: €