Kurz-Info: Kombi-Lohn ab 1. Februar 2006
§ 34a AMSG sieht eine Förderung zur Beschäftigungsaufnahme von länger als 1 Jahr beschäftigungslosen Personen unter 25 sowie über 45 Jahren im Niedriglohnsektor in Form von Beihilfen vor und zwar für: Arbeitnehmer: Die Hälfte des Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe wird zum Bruttobezug aus der neuen Beschäftigung bis maximal EUR 1.000,-