Änderungen im Einkommensteuergesetz ab 2008
Freibetrag für investierte Gewinne (§ 10 EStG) :: Verhinderung der Nachversteuerung durch Ersatzbeschaffung (ab Veranlagung 2008) Wertpapiere werden als Ersatzwirtschaftsgüter ausgeschlossen und nur abnutzbare körperliche Anlagegüter anerkannt ("begünstigte Wirtschaftsgüter i.S.d. Abs. 3 Z 1" in § 10 Abs. 5 Z 2 EStG). Der Freibetrag kann daher bei vorzeitigem Ausscheiden eines