Lohnsteuerpflicht für Bonusmeilen?
Der UFS hat sich mit der Entscheidung vom 25.10.07 (GZ RV/0113-G/05) der deutschen Rechtsprechung angeschlossen und wertet Bonusmeilen von Vielfliegerprogrammen (z.B. Miles & More) als steuerpflichtigen Vorteil, sofern sie von Dienstreisen stammen und für private Reisen eingelöst werden. Die für Dienstflüge erhaltenen Bonusmeilen stehen dem Arbeitgeber zu - ihre Überlassung