Rückersatz von Ausbildungskosten im Umsatzsteuerrecht
:: Ausbildungskosten Laut § 2 d Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz liegen Ausbildungskosten vor, wenn sie vom Arbeitgeber für die Ausbildung von Arbeitnehmern getragen werden, wodurch Spezialkenntnisse vermittelt werden, die auch bei anderen Arbeitgebern verwertet werden können und keine Einschulungskosten darstellen. :: Rückersatzverpflichtung Diese setzt eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer voraus und