Steuerliche Anerkennung von Bewirtungskosten von Trauergästen als außergewöhnliche Belastung
Die Lohnsteuerrichtlinien sehen vor, dass die Kosten eines würdigen Begräbnisses sowie eines einfachen Grabmals als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können, sofern kein ausreichender Nachlass (maßgebend sind die um entrichtete Gerichtsgebühren gekürzten Nachlassaktiva) zur Deckung der Kosten vorhanden ist. Die Aufwendungen für Begräbnis und Grabmal dürfen jeweils 4.000 EUR nicht