Karenz: Neuerungen hinsichtlich der Elternkarenz ab
1.1.2002
Allgemeines:
Anlässlich
der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes ab 1. Jänner 2002 ergeben sich
einige Neuerungen im Mutterschutzgesetz (MSchG) bzw. Eltern-Karenzurlaubsgesetz
(EKUG), welches ab dem 1. Jänner 2002 Väter-Karenzgesetz (VKG)
genannt wird.
Als
Neuerungen sind zu nennen:
- Ersetzen des Begriffs Karenzurlaub durch
den Begriff Karenz. - Möglichkeit der Vereinbarung einer
Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze während der Karenz für
höchstens 13 Wochen pro Kalenderjahr (z.B. Urlaubs- oder
Krankenstandsvertretung). - Wegfall der Anspruchsvoraussetzung der
überwiegenden Betreuung des Kindes. - Schaffung von Übergangsbestimmungen für
Eltern, deren Kinder nach dem 30. Juni 2000, jedoch vor dem 1. Jänner 2002
geboren sind.
Genaue Informationen dazu unter:
http://www.bmwa.gv.at/gesetze/ges_fs.htm