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Karenz

Karenz: Neuerungen hinsichtlich der Elternkarenz ab
1.1.2002



Allgemeines:

Anlässlich
der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes ab 1. Jänner 2002 ergeben sich
einige Neuerungen im Mutterschutzgesetz (MSchG) bzw. Eltern-Karenzurlaubsgesetz
(EKUG)
, welches ab dem 1. Jänner 2002 Väter-Karenzgesetz (VKG)
genannt wird.

Als
Neuerungen sind zu nennen:

  • Ersetzen des Begriffs “Karenzurlaub” durch
    den Begriff “Karenz”.
  • Möglichkeit der Vereinbarung einer
    Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze während der Karenz für
    höchstens 13 Wochen pro Kalenderjahr (z.B. Urlaubs- oder
    Krankenstandsvertretung).
  • Wegfall der Anspruchsvoraussetzung der
    “überwiegenden Betreuung des Kindes”.
  • Schaffung von Übergangsbestimmungen für
    Eltern, deren Kinder nach dem 30. Juni 2000, jedoch vor dem 1. Jänner 2002
    geboren sind.

Genaue Informationen dazu unter:

http://www.bmwa.gv.at/gesetze/ges_fs.htm