Abgrenzung zwischen privatem und gewerblichem Grundstücksverkauf
Wird ein Grundstück aus dem Privatvermögen verkauft, besteht Steuerfreiheit, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf 10 Jahre verstrichen sind. Andernfalls liegt ein steuerpflichtiger Spekulationsgewinn vor. Verkauft der Steuerpflichtige aber hin und wieder ein Grundstück, besteht die Gefahr der Qualifikation als "gewerblicher Grundstückshandel". In der österreichischen Rechtssprechung und Verwaltung gibt es diesbezüglich