Vorsicht bei „Zuverdienst“ und Familienbeihilfebezug
Durch die Familienbeihilfe sollen die Kosten, welche Eltern aufgrund ihrer Unterhaltspflicht gegenüber ihren Kindern entstehen, ausgeglichen werden. Die Familienbeihilfe kann grundsätzlich nicht nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes bezogen werden, sondern bis zur Vollendung des 24. bzw. in Ausnahmefällen des 25. Lebensjahres, sofern das Kind eine weitere