Nächstgelegener Wohnsitz für Pendlerpauschale entscheidend
Die Kosten eines Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz werden grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag (291 EUR pro Jahr) getragen. Durch den Verkehrsabsetzbetrag sollen die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel bzw. die mit der Autobenutzung entstehenden abgedeckt werden. Zusätzlich kann es – in Abhängigkeit von der Entfernung und von dem Umstand, ob