Geringeres Mindestkapital bei GmbH – Möglichkeiten durch eine Kapitalherabsetzung
Seit 1. Juli 2013 beträgt das Mindeststammkapital einer GmbH anstatt bislang 35.000 EUR nur mehr 10.000 EUR. Für bestehende GmbHs gibt es daher die Möglichkeit, durch eine ordentliche Kapitalherabsetzung Gelder außerhalb einer Gewinnausschüttung an die Gesellschafter auszuzahlen. Dies kann vor allem auch steuerlich interessant sein, da Ausschüttungen an natürliche Personen einer 25%igen