Steuerreformgesetz 2015 in Begutachtung

Die Neugestaltung des Einkommensteuertarifs wird – wie in der KI 04/15 vorgestellt – umgesetzt. Niedrigverdiener können bereits für das Jahr 2015 eine „SV-Rückerstattung“ von bis zu 220 EUR (bisher 110 EUR) erreichen. Für Pendler beträgt der Erstattungsbetrag für das Jahr 2015 höchstens 450 EUR (bisher 400 EUR). Der Kinderfreibetrag wird verdoppelt und macht künftig

2015-06-01T01:00:00+02:00Juni 2015|

Kein periodenübergreifender Anrechnungsvortrag von ausländischen Steuern

Bekanntermaßen wird eine Doppelbesteuerung gemäß Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) üblicherweise dadurch vermieden, dass entweder die ausländischen Einkünfte von der Besteuerung ausgenommen werden (Befreiungsmethode) oder aber z.B. Österreich als Ansässigkeitsstaat auch die ausländischen Einkünfte in die Besteuerung einbezieht, jedoch die im Ausland entrichtete Steuer anrechnet (die Anrechnungsmethode sieht regelmäßig einen Anrechnungshöchstbetrag vor). Durch

2015-05-01T01:00:00+02:00Mai 2015|

Vorübergehende Verwendung von drittländischen Kfz in der EU – Neuregelung ab 1.5.2015

Der Tatbestand einer vorübergehenden Verwendung von drittländischen Kfz in der EU ermöglichte es bisher, dass ausländische Dienstfahrzeuge in der EU auch privat genutzt werden konnten, ohne dass es zu einer Verzollung kommt. Durch eine Änderung des EU-Zollkodex ergeben sich nunmehr Auswirkungen auf die Befreiung von Einfuhrabgaben für ausländische Dienstfahrzeuge. Betroffen

2015-05-01T01:00:00+02:00Mai 2015|

Ein Leasingvertrag allein stellt keine Rechnung dar!

In seinem am 29. Jänner 2015 ergangenen Erkenntnis (GZ  2012/15/0007) hat sich der VwGH mit der Frage beschäftigt, wann im Fall von Leasingverträgen der Vorsteuerabzug erfolgen darf. Der Beschwerdeführer hatte im gegenständlichen Fall den Vorsteuerabzug bereits für zukünftige Zeiträume geltend gemacht, ohne dass eine entsprechende Leasingrate bereits fällig gewesen ist.

2015-05-01T01:00:00+02:00Mai 2015|

Strengere Anforderungen an Advance Rulings

Mit der Einführung des so genannten Advance Rulings (Auskunftsbescheid gem. § 118 BAO) im Jahr 2011 ist es zu verstärkter Recht- und Planungssicherheit für (noch nicht verwirklichte) Steuergestaltungen in den Bereichen Umgründungen, Verrechnungspreise und Gruppenbesteuerung gekommen. Sofern nämlich bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und ein Verwaltungskostenbeitrag von maximal 20.000 EUR entrichtet wurde,

2015-05-01T01:00:00+02:00Mai 2015|

VwGH legt strenge Maßstäbe an verdeckte Ausschüttung bei „Entnahmen“ aus der GmbH

Bei Liquiditätsbedarf, etwa um die Kosten der Lebensführung bestreiten zu können, ist es dem Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft (regelmäßig GmbH) rechtlich nicht möglich, einfach Geldmittel aus der Kapitalgesellschaft zu entnehmen. De facto erfolgt dies jedoch über die Führung eines Verrechnungskontos für den Gesellschafter bei der GmbH, welches die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen

2015-05-01T01:00:00+02:00Mai 2015|

Essen auf Rädern als außergewöhnliche Belastung

Bekanntermaßen können Mehraufwendungen aus dem Titel der Behinderung, soweit sie die Summe pflegebedingter Geldleistungen (z.B. Pflegegeld, Pflegezulage etc.) übersteigen, ohne Berücksichtigung eines Selbstbehalts als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Im Falle des Bezugs von „Essen auf Rädern“ können sich Überschneidungen behinderungsbedingter Mehraufwendungen mit den regulären Kosten der privaten Lebensführung (Verpflegung)

2015-04-01T01:00:00+02:00April 2015|

Keine willkürliche Zuordnung von Fortbildungskosten bei aufeinander folgenden Beschäftigungen

Steuerpflichtige können die Kosten für Aus- und Fortbildung grundsätzlich als Betriebsausgabe (bei Selbständigkeit) bzw. als Werbungskosten (im Angestelltenverhältnis) geltend machen. Das BFG hatte sich unlängst (GZ RV/1100403/2012 vom 7. Jänner 2015) mit einem Sachverhalt auseinanderzusetzen, in dem ein Steuerpflichtiger zwei aufeinanderfolgende Angestelltenverhältnisse hatte, von denen das eine in Österreich und

2015-04-01T01:00:00+02:00April 2015|

BFG sieht strenge formale Voraussetzungen für ein Dreiecksgeschäft

Ein jüngst ergangenes Urteil (GZ RV/2100519/2013 vom 5. Jänner 2015) des BFG hat einmal mehr gezeigt wie wichtig es ist, (Umsatz)Steuererklärungen genau und korrekt auszufüllen, da es ansonsten zu einer unerwarteten Steuerbelastung kommen kann. Im vorliegenden Fall ging es um einen Unternehmer, der „missglückte“ Dreiecksgeschäfte abwickelte und einen innergemeinschaftlichen Erwerb

2015-04-01T01:00:00+02:00April 2015|
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