Keine willkürliche Zuordnung von Fortbildungskosten bei aufeinander folgenden Beschäftigungen
Steuerpflichtige können die Kosten für Aus- und Fortbildung grundsätzlich als Betriebsausgabe (bei Selbständigkeit) bzw. als Werbungskosten (im Angestelltenverhältnis) geltend machen. Das BFG hatte sich unlängst (GZ RV/1100403/2012 vom 7. Jänner 2015) mit einem Sachverhalt auseinanderzusetzen, in dem ein Steuerpflichtiger zwei aufeinanderfolgende Angestelltenverhältnisse hatte, von denen das eine in Österreich und