Gemeinnützigkeitsgesetz bringt steuerliche Verbesserungen

Am 9.12. wurde das Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 im Nationalrat beschlossen, welches mit 1.1.2016 Geltung erlangt. Durch die neuen Regelungen soll es künftig attraktiver werden, gemeinnützige Organisationen ins Leben zu rufen und diese (auch) durch Spendenmittel zu finanzieren. Dabei kommt es mit der Neufassung des Bundesstiftungs- und Fondsgesetzes zu einer Verwaltungsvereinfachung, indem

2016-01-01T01:00:00+01:00Januar 2016|

Sozialversicherungspflicht von Gewinnausschüttungen an Gesellschafter-Geschäftsführer

Wie zuletzt in der KI 05/14 berichtet, drängen die Sozialversicherungen schon länger darauf, Gewinnausschüttungen bei Gesellschafter-Geschäftsführern nach § 25 Abs. 1 GSVG in die Bemessungsgrundlage zur Sozialversicherung einzubeziehen. Als praktisches Problem gestaltete sich dabei für die Sozialversicherungsträger die Informationsbeschaffung, da bislang keine automatische Meldung der in der Einkommensteuer endbesteuerten Gewinnausschüttungen

2016-01-01T01:00:00+01:00Januar 2016|

Grundstückswertverordnung als wichtiger Bestandteil der „Grunderwerbsteuer neu“

Die „Grunderwerbsteuer neu“ ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass anstelle des (dreifachen) Einheitswertes ab 1.1.2016 der sogenannte Grundstückswert als Bemessungsgrundlage gilt, welcher deutlich näher am Verkehrswert liegt und somit bei unentgeltlichen Übertragungen von Grundstücken im Familienkreis oftmals zu einer höheren Grunderwerbsteuerbelastung führen kann. Der Begriff des Grundstückswerts wurde im GrEStG

2016-01-01T01:00:00+01:00Januar 2016|

Highlights aus dem Abgabenänderungsgesetz 2015

Das Abgabenänderungsgesetz 2015 bringt einiges an Veränderungen, welche überwiegend ab 1.1.2016 gelten. Mitunter – so etwa bei der Thematik der Einlagenrückzahlung – ist es zu einer weitgehenden Rücknahme von Änderungen gekommwen, welche erst durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 eingeführt worden waren. Nachfolgend werden ausgewählte Schwerpunkte näher dargestellt. Klarstellung bei der Einkünftezurechnung

2016-01-01T01:00:00+01:00Januar 2016|

Steuertermine 2016

Jänner Fälligkeiten 15.1. USt für November 2015 Lohnabgaben (L, DB, DZ, GKK, Stadtkasse/Gemeinde) für Dezember 2015 Fristen und Sonstiges Ab 1.1. Monatliche Abgabe der Zusammenfassenden Meldung, ausgenommen bei vierteljährlicher Meldepflicht Bis 15.1. Entrichtung der Dienstgeberabgabe 2015 für geringfügig Beschäftigte Februar Fälligkeiten 15.2. USt für Dezember 2015 bzw. 4.Quartal. Lohnabgaben für

2016-01-01T01:00:00+01:00Januar 2016|

Sozialversicherungspflicht für Jubiläumsgelder ab 2016 – Auswirkungen auf Rückstellungen bereits im Jahresabschluss zum 31.12.2015

Jubiläumsgelder sind Remunerationen, die nach einer gewissen Beschäftigungsdauer an Mitarbeiter ausbezahlt werden. Die vertragliche Grundlage ist in den meisten Fällen der Kollektivvertrag. Da die Zahlungsverpflichtung schon ab dem Eintritt des Dienstnehmers besteht, ist hierfür eine Rückstellung zu bilden. Bisher wurde die Jubiläumsgeldrückstellung in der Regel finanzmathematisch berechnet. Da diese Zahlungen

2015-12-01T01:00:00+01:00Dezember 2015|

Steuerreform kompakt V – Verschärfungen bei der Grunderwerbsteuer

Das neue System der Grunderwerbsteuer in der Fassung der Steuerreform 2015/2016 ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass der Grundstückswert, welcher gleichsam dem Verkehrswert entspricht, den (dreifachen) Einheitswert bei unentgeltlichen Übertragungen ablöst und somit Übertragungen von Grundstücken im Familienkreis regelmäßig mit einer höheren GrESt belastet werden. Die Neuregelungen sind auf Erwerbsvorgänge

2015-12-01T01:00:00+01:00Dezember 2015|

Steuerreform kompakt IV – Registrierkassenpflicht

Als Gegenfinanzierungsmaßnahme und im Sinne der Betrugsbekämpfung wird beginnend mit 1. Jänner 2016 die Registrierkassenpflicht für Bareinnahmen eingeführt. Davon betroffen sind auch Einnahmen-Ausgaben-Rechner, wenn die betrieblichen Einkünfte einen Jahresumsatz (pro Betrieb) von 15.000 EUR übersteigen und die jährlichen Barumsätze (dieses Betriebes) mehr als 7.500 EUR ausmachen. Zu den Barumsätzen zählen auch Zahlungen

2015-12-01T01:00:00+01:00Dezember 2015|

Steuerreform kompakt III – Gegenfinanzierungen für die Steuerreform

Erhöhung der Kapitalertragsteuer Die Kapitalertragsteuer wird von bisher 25% auf 27,5% erhöht. Die erhöhte KESt gilt auch für Zuwendungen von Privatstiftungen, Erträge aus der Veräußerung von Wertpapieren oder für Ausschüttungen aus Immobilienfonds. Nur für Zinsen aus Sparbüchern und Girokonten ist explizit weiterhin die KESt in Höhe von 25% vorgesehen. Anhebung

2015-12-01T01:00:00+01:00Dezember 2015|

Steuerreform kompakt II – Freibetrag bzw. Freigrenze für Mitarbeiterrabatte

Im Sinne einer Vereinheitlichung ist zukünftig ein allgemeiner Freibetrag bzw. eine Freigrenze für Mitarbeiterrabatte vorgesehen. Mitarbeiterrabatte bis max. 20% sind steuerfrei (Freigrenze) und führen auch nicht zu einem Sachbezug. Werden die 20% überschritten, so gelten Mitarbeiterrabatte von jährlich insgesamt 1.000 EUR pro Mitarbeiter als steuerfrei (Freibetrag) und keinen Sachbezug begründend. Über

2015-12-01T01:00:00+01:00Dezember 2015|
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