BMF-Info zur Aufteilung des pauschalen Entgelts über Beherbergung und Verköstigung
Mit 1. Mai kommt es bekanntlich zu einer Umsatzsteuererhöhung in der Hotellerie. Für Beherbergungsleistungen gilt dann nicht mehr wie bisher der 10%ige Umsatzsteuersatz sondern die Umsätze sind mit 13% zu versteuern. Nicht von der Erhöhung betroffen ist der Umsatzanteil für ein ortsübliches Frühstück (inklusive nicht alkoholischer Frühstücksgetränke), der wie bisher