Bis zu 30% degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) und beschleunigte Gebäudeabschreibung

Diese beiden Maßnahmen sollen zur Entlastung von Unternehmen bei Investitionen beitragen und auch zu Erleichterungen bei Vermietung und Verpachtung führen. Da keine zeitliche Befristung vorgesehen ist, handelt es sich um "Dauerrecht". Die degressive Abschreibung stellt steuerlich - zu Fragen im Rahmen der Bilanzierung und hinsichtlich Maßgeblichkeit siehe den Beitrag "Bilanzierung

2020-12-01T01:00:00+01:00Dezember 2020|

Coronavirus: Lockdown-Umsatzersatz für behördlich geschlossene Unternehmen – Update

Für den Zeitraum der angeordneten Schließung und somit zwischen 1. November und 6. Dezember 2020 (als Betrachtungszeitraum) erhalten österreichische Unternehmen, die auf staatliche Anordnung geschlossen bzw. eingeschränkt wurden, bis zu 80% ihres Umsatzes basierend auf dem Vorjahreszeitraum ersetzt. Als Bemessungsgrundlage gilt der Umsatz aus November 2019 (gem. UVA), welcher durch

2020-12-01T01:00:00+01:00Dezember 2020|

Coronavirus: 80% Umsatzersatz während Lockdown – eine Übersicht

Unternehmen, die direkt von den Schließungen betroffen sind, erhalten 80 % ihres Umsatzes bis 800.000 Euro ersetzt Die wichtigsten Eckpunkte: Unternehmen, die direkt von den behördlichen Schließungen betroffen sind, erhalten 80 % ihres Umsatzes (Vergleich November 2019) bis 800.000 Euro ersetzt: Um diesen Umsatzersatz möglichst unkompliziert, unbürokratisch und rasch zu

2020-11-06T01:00:00+01:00November 2020|

Coronavirus: Änderungen bei Corona-Kurzarbeit

Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der ab 3.11. geltenden Corona-Schutzmaßnahmen auf die direkt und indirekt besonders betroffenen Branchen abzufedern, haben die Sozialpartner am Sonntag, 1. November 2020, eine Adaptierung des Corona-Kurzarbeitsmodells verhandelt: Unterschreitung von 30% bzw. 10% Arbeitsleistung Für Unternehmen, die unmittelbar vom Lockdown betroffen sind (behördliche Schließung), gilt: ÖGB prüft

2020-11-02T01:00:00+01:00November 2020|

Maßnahmen vor Jahresende 2020 – Für alle Steuerpflichtigen

(Topf-)Sonderausgaben Die Absetzbarkeit der sogenannten Topfsonderausgaben wurde zuletzt stark eingeschränkt. Lediglich für vor dem 1.1.2016 abgeschlossene Versicherungsverträge (bzw. begonnene Sanierungsmaßnahmen oder aufgenommene Darlehen für Wohnraumsanierung) können die Topfsonderausgaben letztmalig 2020 abgesetzt werden. Die im Rahmen dieser Höchstbeiträge (2.920 € zuzüglich weiterer 2.920 € für Alleinverdiener) geltend gemachten Ausgaben wirken sich nur mit

2020-11-01T01:00:00+01:00November 2020|

Maßnahmen vor Jahresende 2020 – Für Arbeitnehmer

Werbungskosten noch vor Jahresende bezahlen Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der nichtselbständigen Tätigkeit stehen, müssen noch vor dem 31.12.20 entrichtet werden, damit sie 2020 von der Steuer abgesetzt werden können. Oftmals handelt es sich dabei um berufsbedingte Aus-, Fortbildungs- und Umschulungskosten. Werbungskosten sind entsprechend nachzuweisen (Rechnungen, Quittungen, Fahrtenbuch) und

2020-11-01T01:00:00+01:00November 2020|

Maßnahmen vor Jahresende 2020 – Für Arbeitgeber

Lohnsteuer- und beitragsfreie Zuwendungen an Dienstnehmer (pro Dienstnehmer p.a.) Corona-Prämie (einmalige Bonuszahlung aufgrund der Corona-Krise) bis zu 3.000 €; Betriebsveranstaltungen (z.B. Weihnachtsfeier) 365 €; Sachzuwendungen (z.B. Weihnachtsgeschenk) 186 €; Freiwillige soziale Zuwendungen an den Betriebsratsfonds sowie zur Beseitigung von Katastrophenschäden; Kostenlose oder verbilligte Benützung von Einrichtungen und Anlagen, die der Arbeitgeber allen oder

2020-11-01T01:00:00+01:00November 2020|

Maßnahmen vor Jahresende 2020 – Für Unternehmer

Auch oder gerade in einem von der Corona-Krise geprägten Jahr sollte der näher rückende Jahreswechsel zum Anlass für einen Steuer-Check genommen werden. Denn es finden sich regelmäßig Möglichkeiten, durch gezielte Maßnahmen legal Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Bedingt durch die Sondersituation um die Corona-Krise sind 2020

2020-11-01T01:00:00+01:00November 2020|

Vignette für 2021 ist apfelgrün

Wie erwartet werden die Preise für die Autobahnvignette 2021 wieder angehoben, diesmal um 1,5%. Im Einzelnen gelten für den Erwerb der apfelgrünen Vignette für Kfz bis maximal 3,5 Tonnen Gesamtgewicht folgende Preise (in € inkl. USt): Einspurige Kfz Mehrspurige Kfz Jahresvignette 36,70 (36,20) 92,50 (91,10) 2-Monatsvignette 13,90 (13,70) 27,80 (27,40)

2020-10-01T01:00:00+02:00Oktober 2020|

Sozialversicherungswerte 2021

Unter Berücksichtigung der Aufwertungszahl von 1,033 betragen die Sozialversicherungswerte für 2021 voraussichtlich (in €): 2021 2020 Geringfügigkeitsgrenze monatlich 475,86 460,66 Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe monatlich 713,79 690,99 Höchstbeitragsgrundlage täglich 185,00 179,00 Höchstbeitragsgrundlage monatlich (laufender Bezug) 5.550,00 5.370,00 Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen (echte und freie Dienstnehmer) 11.100,00 10.740,00 Höchstbeitragsgrundlage monatlich für

2020-10-01T01:00:00+02:00Oktober 2020|
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