Neue amtliche Abschreibungstabellen ab 1. Jänner 2001

Die deutsche Finanzverwaltung hat neue Abschreibungstabellen veröffentlicht, die im Internet unter www.vnr.de/vnr/steuernrechnungswesen/steuern, nachzulesen sind. Die Afa-Sätze sind nicht in jedem Fall verbindlich. Wenn allerdings ohne besondere Gründe davon abgewichen wird, kommt es zu Problemen mit dem Fiskus. Da es in Österreich keine vergleichbare Regelung gibt, sind die deutschen Tabellen laut

2003-08-01T01:00:00+02:00August 2003|

Auswirkung der Zinssatzsenkung ab 9. Juni 2003 auf andere Zinssätze

Basiszinssatz (vorm. Diskontsatz) Referenzzinssatz (vorm. Lombardsatz) Gültig ab % p.a. % p.a. 31.08.2001 3,75 5,50 18.09.2001 3,25 5,00 09.11.2001 2,75 4,50 06.12.2002 - 4,00 11.12.2002 2,20 - 06.06.2003 - 3,25 09.06.2003 1,47 - Steuerrecht ab 9. Juni 2003 Stundungszinsen (4% über Basiszinssatz) 5,47 % Aussetzungszinsen (1 % über Basiszinssatz) 2,47

2003-08-01T01:00:00+02:00August 2003|

EURO-Überweisungen ins Ausland kosten ab 1. Juli 2003 gleichviel wie Inlandsüberweisungen

Dank einer EU-Verordnung vom Dezember 2001 kommt es ab 1. Juli 2003 zu einer Harmonisierung der Zahlungssysteme, wodurch eine Verbilligung von EURO-Banküberweisungen eintritt, wenn folgende Kriterien vorliegen::: Die Überweisung erfolgt in Euro, und zwar von einem Eurokonto auf ein anderes Eurokonto im EU-Raum Belgien, Deutschland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Irland, Italien,

2003-08-01T01:00:00+02:00August 2003|

Politiker-Besteuerung, 13. und 14. Monatsbezug

Auf Grund einer gesetzlichen Fiktion stehen Politiker in einem Dienstverhältnis, obwohl die Kriterien des § 47 EStG (z.B. Weisungsgebundenheit) nicht zutreffen. Sie kommen daher (zu unrecht) in den Genuss des begünstigten Steuersatzes für ihren 13. und 14. Monatsbezug. Dies hat die Auswirkung, dass für sie der Höchststeuersatz von 50 %

2003-07-01T01:00:00+02:00Juli 2003|

Neues aus der laufenden Wartung der Lohnsteuerrichtlinien 2002

Gruppenmerkmal für begünstigte Zukunftssicherung für Dienstnehmer gem. § 3 Abs. 1 Z 15 EStG (RZ 76)Die Zuwendung des steuerfreien Betrages in der Höhe von EUR 300,- ist nur dann lohnsteuerfrei, wenn sie gegenüber Gruppen von Arbeitnehmern erfolgt (z.B. alle Angestellten, Außendienstmitarbeiter, Verkaufspersonal etc.). Die Erreichung einer Zielvorgabe (Leistungskriterium) ist für

2003-07-01T01:00:00+02:00Juli 2003|

Vorgesehene steuerliche Änderungen im Budgetbegleitgesetz 2003 (Stand bei Redaktionsschluss)

:: Zukunftssicherungsmaßnahmen des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer Ergänzend zu § 3 Abs. 1 Z 15 EStG betreffend den lohnsteuerfreien Betrag von EUR 300,- p.a. wird näher umschrieben, welche Kapitalversicherungen als zukunftssichernde Maßnahmen gelten sollen. Bei Kapitalversicherungen mit überwiegender Lebenskomponente muss die Laufzeit bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres dauern. Die

2003-07-01T01:00:00+02:00Juli 2003|

Höhe der Stundungszinsen, Aussetzungszinsen und Zinssatz für Steuernachzahlungen bzw. Steuerguthaben beim Finanzamt

Der Zinssatz für die Stundung von Abgabenschulden liegt bei Stundungszinsen 4% über dem Basiszinssatz (§ 212 Abs. 2 BAO), für Aussetzungszinsen (Aussetzung der Einhebung von Abgabenschulden) 1% über dem Basiszinssatz (§ 212 a Abs. 9) und bei der ab 01.10.2001 greifenden Steuerverzinsung mit 2% über dem Basiszinssatz. Zeitraum Basiszinssatz Stundungszinsen

2003-06-23T01:00:00+02:00Juni 2003|

Fremdwährungskredite – steuerliche Folgen einer Konvertierung und Risiko

Auf Grund der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (auch „Kreditverhinderungsrichtlinie“ genannt) sind insbesondere die Fremdwährungskredite wieder in den Mittelpunkt gerückt. Ziel dieser Richtlinie ist die Eindämmung der privaten Überschuldung. In diesem Zusammenhang ist auf die steuerlichen Aspekte einer Konvertierung (Tausch) einer Verbindlichkeit von einer Währung in eine andere hinzuweisen. Bei einer derartigen Transaktion anfallende

2003-06-01T01:00:00+02:00Juni 2003|

Vermeidung von Beiträgen zur Pensionspflichtversicherung, die zu keiner Pensionserhöhung mehr führen

Paradigmenwechsel bei der Auslegung der Ausnahmebestimmung über die Befreiung von der Pensionsversicherung aus Altersgründen für „Neue Selbstständige“GesetzeslageGemäß § 273 Abs. 8 GSVG sind Personen, die am 1. Jänner 1998 das 57. (Männer) bzw. 55. (Frauen) Lebensjahr erreicht haben, von der Pensionspflichtversicherung ausgenommen. Diese Ausnahme gilt aber nicht für Personen, die

2003-06-01T01:00:00+02:00Juni 2003|
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