Aktuelle Zinssätze

Bankenzinssätze Basiszinssatz: seit 9. 6. 2003 unverändert 1,47% Sparbuch-Eckzinssatz 0,125% Sparbuch-12 Monate ab 1,50% Handelsrecht: 4,00% Wechsel- und Scheckrecht: 6,00% Steuerrecht Stundungszinsen: ab 1. 2. 2005 5,97% (bisher 5,47%) Aussetzungszinsen: ab 1. 2. 2005 3,47% (bisher 2,47%) Anspruchszinsen wie bisher 3,47% Zinsenersparnis bei Arbeitgeberdarlehen seit 1. 1. 2004 3,50% Änderungen

2005-03-01T01:00:00+01:00März 2005|

Auswirkung der EU-Quellensteuer auf die österreichischen Steuerpflichtigen

In der Klienten-Info Jänner 2005 wurde bereits kurz auf das EU-Quellensteuergesetz hingewiesen, mit welchem höchstwahrscheinlich ab 1. Juli 2005 die Besteuerung der Zinsenerträge von in anderen Mitgliedsstaaten der EU ansässigen Anlegern eingeführt wird. Für die Erfassung der Zinsenerträge stehen europaweit folgende Instrumente zur Verfügung: Gegenseitiger Informationsaustausch zwischen Banken und Finanzämtern

2005-03-01T01:00:00+01:00März 2005|

Termine für die Abgabe von Steuererklärungen für 2004

Abgabetermine Abgabeform Termin Einkommensteuer E1 Umsatzsteuer U1 Körperschaftsteuer K1 auf Papier 30. 4. 2005 Einkommensteuer E1 Umsatzsteuer U1 Körperschaftsteuer K1 FINANZOnline 30. 6. 2005 Arbeitnehmer- veranlagung L1 Pflichtveranlagung Auf Antrag 30. 9. 2005 5-Jahresfrist In begründeten Fällen ist auf Antrag eine Fristverlängerung möglich. Für die berufsmäßigen Parteienvertreter gibt es eine

2005-03-01T01:00:00+01:00März 2005|

Zuflüsse aus Gewinnspielen / Schenkungen im Steuerrecht und Änderung der Inländereigenschaft

Steuerfreiheit bei Gewinnspielen Gem. § 15 Abs. 1 Z 6 ErbStG sind Gewinne aus unentgeltlichen Ausspielungen (z.B. Preisausschreiben), die an die Öffentlichkeit gerichtet sind, rückwirkend ab 1. Jänner 2003 steuerfrei. Für die Zeit vor dem 31. Dezember 2002 besteht hinsichtlich der Problematik der kumulierten Schenkungsteuer, im Falle der Übernahme derselben

2005-03-01T01:00:00+01:00März 2005|

Sozialbetrug als neuer Straftatbestand ab 1. März 2005

Das SozBeG stellt das Vorenthalten von SV-Beiträgen, Scheinanmeldungen und die organisierte Schwarzarbeit unter Strafsanktion.Neue Straftatbestände:: Vorenthalten von SV-Beiträgen und BUAG-Zuschlägen gem. § 153 c StGBDas Nichtabführen dieser Beiträge und Zuschläge für tatsächlich ausbezahlte Löhne ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bedroht. Der Dienstnehmer ist vom Dienstgeber bei

2005-03-01T01:00:00+01:00März 2005|

GSVG-Beitragsgrundlage

Gem. § 25 GSVG bilden die von den gem. § 2 Abs. 1 GSVG pflichtversicherten Personen erzielten Einkünfte die Beitragsgrundlage. Diese Definition hat folgende Auswirkungen:MehrfachversicherungErzielt eine Person aus mehreren pflichtversicherten Tätigkeiten Einkünfte, so bildet deren Summe gem. § 25 Abs. 3 GSVG die Bemessungsgrundlage, welche aber ihre Grenze in der

2005-02-01T01:00:00+01:00Februar 2005|

Bausparen und Zukunftsvorsorge 2005

Infolge fortschreitender Erosion im Bereich der staatlichen Säule der Altersvorsorge durch Pensionskürzungen, kommt der privaten Vorsorge erhöhte Bedeutung zu. Hier sei auf folgende staatliche Förderungen hingewiesen::: Bausparen als Basisprodukt für den persönlichen Vermögensaufbau, ohne Bauverpflichtung. Neben der attraktiven Verzinsung und der steuerfreien staatlichen Prämie in der Höhe von 3,5% im

2005-02-01T01:00:00+01:00Februar 2005|

Erhöhung der Stundungs- und Aussetzungszinsen

Ab 1. Februar 2005 werden diese Zinssätze erhöht und zwar um 0,5% die Stundungszinsen und um 1% die Aussetzungszinsen, sodass nunmehr folgende Zinssätze gelten: Stundungszinsen Aussetzungszinsen Bis 31. Jänner 2005 5,47% 2,47% Ab 1. Februar 2005 5,97% 3,47% Solange der Basiszinssatz von 1,47% gilt, bleibt es voraussichtlich bei den oben

2005-02-01T01:00:00+01:00Februar 2005|

Besteuerung von Wandelschuldverschreibungen

Forderungswertpapiere, die mit einem Umtausch- oder Bezugsrecht auf Aktien ausgestattet sind, unterliegen nach der Intention des BMF dem KESt-Abzug gem. § 93 Abs. 4 Z 2 EStG. Bemessungsgrundlage neben allfälligen Kuponzinsen sind auch Kapitaleinkünfte i.S. des § 27 Abs. 1 Z 4 EStG, welche aus der Differenz zwischen dem Ausgabewert

2005-02-01T01:00:00+01:00Februar 2005|
Nach oben