EU-Quellensteuer und Bankgeheimnis

Seit Einführung der EU-Quellensteuer (BGBl I Nr. 33/2004) mit Wirkung ab 1. Juli 2005 und dem BMF-Erlass vom 16. Juni 2005 samt Richtlinien zur Durchführung der EU-Quellensteuer, ist das Bankgeheimnis im EU-Raum auch nicht mehr das, was es einmal war. Bis auf Österreich, Belgien und Luxemburg besteht nämlich zwischen Banken

2005-08-01T01:00:00+02:00August 2005|

Privatnutzung eines Firmen-KFZ durch den wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer

Die zu § 15 Abs. 2 EStG ergangene Sachbezugsverordnung regelt die Privatnutzung des arbeitgebereigenen KFZ durch den Arbeitnehmer. Der wesentlich beteiligte Gesellschafter- Geschäftsführer bezieht aber Einkünfte aus selbständiger Arbeit, obwohl diese hinsichtlich Dienstgeberbeitrags den Dienstnehmern zugeordnet werden. Laut VwGH 31.3.2005, 2002/15/0029 ändert das aber nichts daran, dass sie in einkommensteuerlicher

2005-07-01T01:00:00+02:00Juli 2005|

Neue Zuständigkeit für die Feststellung einer Behinderung ab 2005

Folgende Stellen sind nunmehr für die Feststellung einer Behinderung (geminderte Erwerbsfähigkeit) für steuerliche Zwecke zuständig : Landeshauptmann, für den Empfang einer Opferrente nach dem Opferfürsorgegesetz. Sozialversicherungsträger, bei Berufskrankheiten oder Berufsunfällen von Arbeitnehmern. Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen, in allen übrigen Fällen.Der Amtsarzt ist nicht mehr zuständig! Bisherige Bescheinigungen behalten aber

2005-07-01T01:00:00+02:00Juli 2005|

Steuerbefreiung von ortsüblichen Trinkgeldern

Gem. § 3 Abs. 1 Z 16a BGBl I 2005/35 vom 9.6.2005 EStG sind die nach der Verkehrsauffassung ortsüblichen freiwillig gewährten Trinkgelder in bar oder über Kreditkartenabrechnung rückwirkend ab 1999 steuerfrei. Zu unterscheiden ist zwischen Stadt und Land, sowie nach Branchen (Handwerk und Gastronomie). Die Befreiung bezieht sich auf Einkommen-

2005-07-01T01:00:00+02:00Juli 2005|

Neuregelung der Lohnkontenführung ab 2005

Mit dem AbgÄG 2004 wurde die Lohnkontenführung wie folgt neu geregelt:Mindestangaben gem. § 76 Abs. 1 EStGZusätzlich zu den schon bisher geforderten Pflichtangaben, wie Name, Versicherungsnummer, Wohnsitz, etc. kommt ab 2005 neu hinzu: Kinderzuschläge samt Name und Versicherungsnummer der betreffenden Kinder. Weitere Daten gem. § 76 Abs. 2 EStGDie bisher

2005-07-01T01:00:00+02:00Juli 2005|

Änderung der Besteuerung ausländischer Investmentfonds ab 1. Juli 2005

Ausgehend vom VfGH 15.10.2004, G 49,50/04-8, womit das Gesetz betreffend die pauschale Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen für ausländische Fonds aufgehoben worden ist, wurde im AbgÄG 2004 die Besteuerung neu geregelt. Zu den bisher bestehenden Fondsarten schwarz und weiß kommt der "superweiße" hinzu. Künftige Besteuerungsarten:: Schwarze FondsDie Pauschalbesteuerung wurde aber in modifizierter

2005-07-01T01:00:00+02:00Juli 2005|

Kurkosten als außergewöhnliche Belastung (§ 34 EStG)

Gemäß VwGH (22.12.2004-2001/15/0116) werden Kurkosten als außergewöhnliche Belastung anerkannt (§ 34 EStG), wenn die Aufwendungen zwangsweise erwachsen sind und die Kur unter ärztlicher Aufsicht bzw. Betreuung (Therapie, Arztkonsultationen) erfolgt. Werden die genannten Kriterien nicht erfüllt bzw. gelingt der Nachweis nicht, dass der Kuraufenthalt im direkten Zusammenhang mit einer Krankheit steht

2005-06-01T01:00:00+02:00Juni 2005|

Neue Luxustangente für PKW und Sachbezüge ab 2005

:: AnschaffungskostenIn der Klienten-Info 10/2004 wurde über das UFS-Urteil zur "Luxustangente bei PKW" berichtet. Gemäß VwGH (22.12.2004, 2004/15/0101) wird die Angemessenheitsgrenze bis 2004 nicht valorisiert. § 20 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG ist derart zu interpretieren, dass PKWs der durchschnittlichen Mittelklasse als angemessen gelten - PKWs europäischer Hersteller

2005-06-01T01:00:00+02:00Juni 2005|

Neues zu den Anspruchszinsen

1. Verlängerung des VerzinsungszeitraumesDer Zeitraum für Nachforderungs- und Gutschriftszinsen wird von bisher 42 auf 48 Monate ab 2005 verlängert. Am Beginn, 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruches folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bescheides, aus dem die Zinsen resultieren, ändert sich nichts.2. Herabsetzung / Nichtfestsetzung

2005-06-01T01:00:00+02:00Juni 2005|

Berechnung der Urlaubstage / krankheitsbedingte Unterbrechung des Urlaubs und Kündigung

UrlaubsanspruchPro Arbeitsjahr hat der Arbeitnehmer bei weniger als 25 Dienstjahren (Vordienstzeiten, Schulzeiten, Studienzeiten etc. nach § 3 UrlG) Anspruch auf 30 Werktage, bei mehr als 25 Dienstjahren auf 36 Werktage.Werktage / ArbeitstageGrundsätzlich geht das Gesetz bei der Berechnung der Urlaubstage von Werktagen aus, das sind 6 Tage pro Woche. Laut

2005-06-01T01:00:00+02:00Juni 2005|
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