Änderung der Besteuerung ausländischer Investmentfonds ab 1. Juli 2005
Ausgehend vom VfGH 15.10.2004, G 49,50/04-8, womit das Gesetz betreffend die pauschale Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen für ausländische Fonds aufgehoben worden ist, wurde im AbgÄG 2004 die Besteuerung neu geregelt. Zu den bisher bestehenden Fondsarten schwarz und weiß kommt der "superweiße" hinzu. Künftige Besteuerungsarten:: Schwarze FondsDie Pauschalbesteuerung wurde aber in modifizierter